Gartenbau – schuften für einen Hungerlohn?

Um das geht es

Gartenbau ist harte Arbeit! Hier in Basel und Baselland zahlen sich die Mühen leider sehr schlecht aus. Samstagsarbeit ohne Zuschläge, schuften bis 65 Jahre und Löhne weit unter dem Branchen-Durchschnitt – mehr haben die Gärtnermeister beider Basel nicht zu bieten. Der bestehende regionale Gesamtarbeitsvertrag ist veraltert und völlig ungenügend. Er dient höchstens noch als Feigenblatt für die Gärtnermeister. Das ist keine gelebte Sozialpartnerschaft! Es geht auch anders, das zeigen Regionen wie Genf, Schaffhausen oder Jura.

Erste Hürde ist genommen!

Die erste grosse Hürde ist genommen! Das Seco und der Bundesrat kamen beide zum Schluss, dass der aktuelle regionale Gesamtarbeitsvertrag nicht ohne die Unia abgeschlossen werden kann. Aufgrund dieses Missstandes haben sie dem laufenden GAV per 1. Dezember 2021 die Allgemeinverbindlichkeit entzogen.
 
Dank der stark steigenden Mitgliederzahlen unter den Gartenbauern gilt die Unia nun als repräsentativer Sozialpartner. Sie fordert nun vom Gärtnermeisterverband beider Basel Gespräche für eine gute Lösung und einen Gesamtarbeitsvertrag mit allen Sozialpartnern.

Faktencheck

Stand 1.1.2022

  GAV beider Basel
mit Grüne Berufe
GAV Genf mit Unia
Ferien

28 Tage pro Jahr bis 20
23 Tage pro Jahr ab 21
28 Tage pro Jahr ab 46
30 Tage pro Jahr ab 56

28 Tage pro Jahr bis 20
23 Tage pro Jahr ab 21
28 Tage pro Jahr ab 46
30 Tage pro Jahr ab 56

Pensionsalter 65 Jahre 62 Jahre
Lohnzuschläge
bei speziellen Arbeitszeiten
50% Sonn- und Feiertage
0% Samstage (nach Absprache)
25% Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr)

100% Sonn- und Feiertage
25% Samstage
Nachtarbeit nicht zulässig

Lohnzuschläge
für spezielle Arbeiten
keine Zuschläge 3.75 CHF/h: Arbeiten im Wasser mit Stiefeln
3.5 CHF/h: Baumschnitt über 6m
5 CHF/h: Arbeiten mit Presslufthammer
Spezielle Arbeitszeiten Abend- und Nachtarbeit möglich keine Abend- und Nachtarbeit
Mindestlohn
Gärtner EFZ, 3 Jahre Erfahrung
4700 CHF/Monat 5280 CHF/Monat