Dumping-Uber ist in der Schweiz auf der illegalen Überholspur

Der Dumping-Taxidienst Uber wächst in der Schweiz rascher als sogar Uber selbst erwartet hat. Doch jetzt gibt es konkreten Widerstand! Alle Infos zur landesweiten Kampagne der Nationalen Taxiunion unter: www.uber-stoppen.ch!

Uber bezeichnet sich als Technologie-Unternehmen und als Vermittlungsplattform zwischen FahrerInnen und KundInnen. Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Das Unternehmen versucht nicht nur technische Neuerungen zu bringen, sondern will auch die Arbeitswelt umkrempeln. In der Welt von Uber müssen ArbeitnehmerInnen flexibel sein, sämtliche Verantwortung für ihr wirtschaftliches Überleben selbst übernehmen und stehen gleichzeitig in grosser Abhängigkeit zu ihrem Arbeitsvermittler, der nach Belieben die Spielregeln für die Branche diktiert.

Der Konzern bestreitet, selbst im Personentransport tätig zu sein, obwohl er damit sein Geld verdient. Dementsprechend hat Uber nach eigener Ansicht auch keine FahrerInnen angestellt, denen sie einen anständigen Lohn und Sozialversicherungen bezahlen müsste. Allerdings rüstet Uber die eigenen FahrerInnen mit der Software aus, vermittelt Fahrten, schreibt über die App den Fahrtweg vor, setzt die Preise fest, schreibt Verhaltensregeln vor, kassiert das Geld und zahlt die FahrerInnen aus. 25 Prozent des Fahrtpreises behält das Unternehmen als lukrative Kommission für sich. FahrerInnen können ausserdem jederzeit von Uber ohne Einhaltung von Fristen vom App gesperrt, also arbeitsrechtlich gesehen, entlassen werden.

Die Sparmassnahmen auf Kosten guter Arbeitsbedingungen für die FahrerInnen erlauben es Uber, die Preise zu drücken und die TaxifahrerInnen im Personentransport zu konkurrenzieren, da diese zahlreiche Auflagen erfüllen müssen, um tätig sein zu dürfen. Uber dagegen hält sich absichtlich an keinerlei Regeln.

Dumping-Löhne

Die FahrerInnen von Dumping-Uber verdienen deutlich weniger als ihre KollegInnen im Taxi-Gewerbe und es ist keinesfalls möglich, ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Die Uber-FahrerInnen arbeiten auf Provision, was gemäss eines Rechtsgutachtens der Gewerkschaft Unia eine unzulässige Form der Bezahlung darstellt, wenn dabei kein existenzsicherndes Einkommen erreicht wird. Die Uber-FahrerInnen haben keine Möglichkeit, die Preise selbst zu bestimmen und eine angemessene Vergütung zu verlangen, um ihre prekäre Situation zu verbessern. Denn die Preise werden von Uber vorgegeben und die Löhne ebenfalls vom Unternehmen ausbezahlt.

Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit

Uber zahlt zwar die Löhne ihrer FahrerInnen aus, deklariert aber keine Einkommen bei den Steuerbehörden. Es besteht daher der begründete Verdacht auf Schwarzarbeit.

Denn die Uber-FahrerInnen müssten ihr Einkommen selbst deklarieren, wenn sie selbstständig wirtschaften würden. Dies ist allerdings gar nicht möglich, da die Suva die Uber-FahrerInnen nicht als Selbstständige anerkennt. Dies bestätigte die SUVA in mehreren Schreiben an Uber-Fahrer, welche ihre Selbstständigkeit anmelden wollten.

Arbeitsrechtlich ist Uber folglich Arbeitgeber seiner FahrerInnen und müsste damit die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben (AHV, IV etc.) bezahlen, was Uber heute nicht macht. Uber-Chauffeure sind deshalb Scheinselbstständige ohne jeglichen sozialen Schutz.

Ausserdem fordert Uber die FahrerInnen, die den Dienst UberPop nutzen, dazu auf, möglichst viele Fahrten zu übernehmen. Dies, obwohl Privatpersonen innerhalb von 16 Tagen nur zweimal einen Personentransport durchführen dürfen. Sind sie häufiger für Uber unterwegs, wird dies als gewerbsmässiger Personentransport angesehen, wofür die FahrerInnen eine Bewilligung benötigten.

Uber interessiert sich allerdings nicht für die Schweizer Gesetze und ruft die FahrerInnen zu regelmässigem und damit illegalem Transport auf, ist juristisch somit Anstifterin und Mittäterin. Werden FahrerInnen von der Polizei erwischt, dann werden die FahrerInnen zur Rechenschaft gezogen, Uber dagegen kommt ohne Strafe davon.

Steuer-Dumping

Auf keiner Uber-Abrechnung wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen. Vermittlungs- und Transportdienstleistungen sind in der Schweiz jedoch. Konkret bedeutet dies: Der Milliarden-Konzern entzieht sich seiner Steuerpflichten und kassiert kräftig ab.

Keine Rücksicht auf Schweizer Rechtssprechung

UberPop ist sowohl in Lausanne wie auch in Genf behördlich verboten worden. Das Verbot wurde von Uber jeweils angefochten, jedoch in beiden Fällen gerichtlich bestätigt. Im Falle des Verbotes in Genf sogar vom Bundesgericht. Uber betreibt den Service UberPop jedoch weiterhin und hält sich somit weder an behördliche Verbote noch an die Gerichtsentscheide.