Hitze/Schlechtwetter auf dem Bau

Petition der Bauarbeiter und Poliere

Es wird immer schneller gebaut und weil Bauherren immer engere Termine verlangen, wird oft auch bei gefährlichem Schlechtwetter oder Gluthitze gearbeitet. Je schlechter die Arbeitsbedingungen, desto höher ist das Unfallrisiko. Die Bauarbeiter verlangen, dass ihre Rechte und ihre Gesundheit zu jedem Zeitpunkt respektiert werden:

1. Der Landesmantelvertrag (LMV) muss eingehalten werden: Die Gesundheit der Bauarbeiter darf nicht in Gefahr sein und die Arbeit muss bei Schlechtwetter und Hitze umorganisiert oder gar eingestellt werden (LMV Artikel 28). Die Bauarbeiter müssen mitentscheiden können.

2. Bei Einstellung der Arbeit wegen Hitze/Schlechtwetter müssen Baufirmen die Termine anpassen. Die SIA-Norm 118 muss eingehalten werden, d.h. dass bei Einstellung der Arbeit die Baufirmen ihre Termine anpassen dürfen. Es darf keine Konventionalstrafe ausgesprochen werden.

3. Der Lohnersatz muss fair sein und weniger Bürokratie bei der Schlechtwetterversicherung.

4. Klare Kriterien für die Einstellung der Arbeit bei Schlechtwetter müssen eingeführt werden.

 

Petition jetzt unterschreiben

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Gut zu wissen

Baufirmen dürfen bei unausweichlichen Ausfallstunden die verlorene Zeit nicht auf die Bauarbeiter abwälzen, d.h. die Ausfallstunden müssen bezahlt oder entsprechend kompensiert werden:

  • Wenn die Bauarbeiter auf der Baustelle bleiben müssen, so gilt dies als Arbeitszeit und diese muss voll bezahlt werden.                              
  • Kurzzeitige Unterbrüche, bei denen die Bauarbeiter nach Hause gehen können, dürfen mit Überstungen kompensiert werden oder die Stunden dürfen in den Folgewochen nachgearbeitet werden.   
  • Der Arbeitszeitkalender darf im Falle von Schlechtwetter für die Zukunkft angepasst werden - nicht aber rückwirkend.
  • Ferientage dienen der Erholung und müssen planbar sein und dürfen grundsätzlich nicht zur Kompensation von Schlechtwetterausfällen verwendet werden.
 
  • Beantragt die Baufirme bei der Schlechtwetterversicherung eine Entschädigung, dann gelten die Ausfallstunden als Arbeitszeit und müssen zu 80 Prozent bezahlt werden.
  • Temporärangestellte haben auch einen Lohnanspruch: Ausfallstunden werden zwar nicht von der Schlechtwetterversicherung übernommen, müssen aber von der Temporärfirma direkt und vollständig vergütet werden.

 

Je mehr Bauarbeiter und Poliere in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir. Es braucht auch dich!