Seit 33 Jahren fordern die Frauen Lohngleichheit!

Am 14. Juni 1991 fand der grosse Frauenstreik in der Schweiz statt. Im Gedenken an diesen Streik versammelten sich am 12. Juni zur Mittagszeit die Gewerkschaftsfrauen in Bern. In einem kleinen Umzug von rund 60 Personen zogen sie zur Bundeskanzlei. Dort übergaben sie einen überdimensionalen offenen Brief zu Handen von Bundespräsident Didier Burkhalter. Im Brief fordern die Gewerkschaftsfrauen, dass die Lohngleichheit endlich durchgesetzt wird.


Vor 33 Jahren wurde der Gleichstellungsartikel in die Verfassung aufgenommen und vor 18 Jahren wurde das Gleichstellungsgesetz verabschiedet. Da kann es nicht sein, dass die Frauen weitere 50 Jahre warten müssen bis die Lohngleichheit durchgesetzt ist. Sie mussten für das Frauenstimmrecht kämpfen, sie kämpften für eine Mutterschaftsversicherung und sie werden auch mit ganzer Kraft dafür kämpfen, dass ihre Arbeit gleich bezahlt wird wie die der Männer. 
  
Die Gewerkschaftsfrauen verlangen, dass die Forderungen der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vom 23. Mai umgesetzt werden. Die Forderungen beinhalten drei Massnahmen, damit die Unternehmen endlich ihre Verantwortung wahrnehmen: 

  • Regelmässige Lohnüberprüfungen in den Betrieben
    Die Unternehmen sollen ihre Löhne regelmässig überprüfen (z.B. alle drei Jahre), so dass dies Bestandteil der Anwendung ihres jeweiligen Lohnssystems oder ihrer Praxis wird.


  • Eine nationale Behörde unter Einbezug der Sozialpartner mit Durchsetzungskompetenzen 
    Die Behörde hat die Kompetenz Lohnüberprüfungen von Amtes wegen durchzuführen und die nötigen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit einzuleiten. Sie muss dafür sorgen, dass innerhalb von zehn Jahren alle Unternehmungen und Verwaltungen ihre Löhne überprüft haben. 


  • Innerbetriebliche Lohntransparenz und Nulltoleranz bei festgestellter Diskriminierung
    Die Unternehmen müssen innerbetriebliche Transparenz schaffen. Denn ein guter Teil der Lohndiskriminierung existiert nach wie vor, weil das Lohnsystem im Betrieb nicht transparent ist und die ungleichen Löhne nicht erkannt werden.


Falls in einem Unternehmen eine Diskriminierung festgestellt wird, dann muss zwingend ein Massnahmenplan beschlossen werden, um diese zu beheben. Dabei gilt Nulltoleranz. 
  
Das Problem der Frauenlöhne ist weiterhin ungelöst – von der Verkäuferin bis zur Bankerin. Angesichts dieses Missstandes ist der Gesamtbundesrat aufgefordert, für faire und anständige Löhne zu sorgen und dabei mutig und zügig voranzugehen.