Detailhandel Basel-Stadt: Neuer GAV schliesst die Lücken

Heute Montag 27. Juni haben Arbeitgeber- und GewerkschaftsvertreterInnen eine Vorvereinbarung zu einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Basler Detailhandel unterzeichnet. Dieser GAV sichert für das Verkaufspersonal Mindeststandarts insbesondere im Bereich Lohn und schützt sie vor andauernden, überlangen Tageseinsätzen. Gleichzeitig wird damit ein Signal gegeben, dass das neue baselstädtische Ladenöffnungsgesetz von gewerkschaftlicher Seite nicht bekämpft wird. Der GAV kommt aber nur zum Tragen, wenn das Ladenöffnungsgesetz vom Parlament nicht noch substanziell verändert wird.

Der Entwurf für ein neues baselstädtische Ladenschlussgesetz schlägt verlängerte Öffnungszeiten vor: unter der Woche bis 20 Uhr, am Samstag bis 18 Uhr. Dies bedeutet für das Verkaufspersonal eine Mehrbelastung: Die Arbeitstage werden enorm lange, das soziale Leben leidet und dies alles bei oft sehr tiefen Löhnen. Die Gewerkschaft Unia (zusammen mit syna und der Angestelltenvereinigung ARB) ist bereit, auf ein Referendum gegen diese Verlängerung zu verzichten. Dies im Gegenzug zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Basler Detailhandel, der die grossen Lücken schliesst, die in der Branche zwischen den bisherigen Gesamtarbeitsverträgen bestehen.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

 

Der GAV setzt eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden fest. Der Minimallohn beträgt monatlich Fr. 3020.- und steigt schrittweise bis Anfang 2008 auf Fr. 3300.- an. Zudem wird das Verkaufspersonal mit mehreren Klauseln vor andauernden, überlangen Tageseinsätzen geschützt, und erhält das Recht auf insgesamt 12 arbeitsfreie Samstage. Angestellte mit Familienpflichten, sowie Schwangere und Stillende dürfen zudem nicht zur Arbeit nach 18.30 Uhr gezwungen werden.

 

Dieser erste flächendeckende Vertrag für den Baseler Detailhandel stellt einen hoffnungsvollen Anfang für eine wirkliche Sozialpartnerschaft in dieser Branche dar. Nach jahrelangen zum Teil heftigen Auseinandersetzungen um die Ladenöffnungszeiten und die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals wird jetzt ein Paradigmawechsel vollzogen: Die Auseinandersetzung soll nicht mehr primär via gesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten sondern vermehrt auf dem direkten sozialpartnerschaftlichen Weg geführt werden. Für die Gewerkschaft Unia ist damit ein wichtiger Teilerfolg erreicht, der gerade für den zunehmenden Lohndruck die richtige Antwort gibt. Mit der bis Ende 2008 angestrebten Allgemeinverbindlichkeit besteht zudem die Möglichkeit, diese Vereinbarung auch auf diejenigen Firmen anwenden zu können, die sich dieser Branchenvereinbarung zu entziehen versuchen.

 

Der nun vorliegende Gesamtarbeitsvertrag muss in den nächsten Jahren durchgesetzt und dann auch weiterentwickelt werden. Die Gewerkschaft Unia wird sich in den nächsten Monaten intensiv darum bemühen, das Verkaufspersonal über ihre Rechte zu informieren. In den nächsten Jahren soll der traditionell geringe gewerkschaftliche Organisationsgrad im Detailhandel substanziell erhöht werden.

 

Für weitere Informationen:     <?xml:namespace prefix = st1 ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags" />Martin Engel, Gewerkschaftssekretär Unia Nordwestschweiz, Tel. 079 / 697 85 03