Keine Bewilligung für die Gerüstnetzwerbung am Gewerkschaftshaus

Die Allmendverwaltung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt hat das Gesuch für die Gerüstnetzwerbung am Gewerkschaftshaus abgelehnt. Sogar die aufschiebende Wirkung wurde entzogen. Gegen diesen Entscheid wird die Gesellschaft Gewerkschaftshaus sowie die Unia Nordwestschweiz juristisch vorgehen und Rekurs einlegen. Dieser Willkürentscheid ist krass diskriminierend und die Politwerbung für den Mindestlohn wird bis zur Abstimmung nicht entfernt.

 

Wie unverhältnismässig dieser Entscheid ist, zeigt, dass sogar die aufschiebende Wirkung in diesem Fall entzogen wurde. Gegen diesen Entscheid wird die Gesellschaft Gewerkschaftshaus und die Gewerkschaft Unia rechtlich vorgehen, notfalls bis vors Verwaltungsgericht. Zudem wird gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung bei der Baurekurskommission (BRK) Rekurs eingelegt. Für die GGH und die Unia kann dieser Entscheid nur politisch motiviert sein., Die Gegner können Millionen für eine Werbekampagne ausgeben und die Befürworter eines gerechten Mindestlohnes sollen möglichst mundtot gemacht werden und von der Bildflläche verschwinden.

 

Denkmalpflege befürchtet verunstaltende Wirkung

Dass die Botschaft am Claraplatz für die Behörden ein rotes Tuch ist, belegt auch die Art der Begründung. Obwohl keine Klage von seitens der Clarakiche gekommen ist, befürchtet die kantonale Denkmalpflege eine „Beeinträchtigung bzw. eine verunstaltende Wirkung“. Dass an der Clarakirche selbst eine Werbung hängt, scheint weder die Denkmalpflege noch die Stadtbildkommission zu stören.

Auch dass die UBS gegenüber des historischen Casinos, ein Ausgehclub am Singerhaus Werbung macht oder der historische Marktplatz mit einer rieseigen Uhrenwerbung „verschönert“ wird, scheint weder den Denkmalschutz noch die Stadtbildkommission zu stören. Ebenso wenig Vorbehalte haben die Behörden offenbar, wenn kulturelle Institutionen (Kunstmuseum, historisches Museum, etc.) Werbung in eigener Sache am eigenen Gebäude machen. Und trotz gegenteiliger Argumentation gegenüber dem Gewerkschaftshaus ist sogar „permanente kommerzielle Werbung an gestalteten Fassaden“ erlaubt, wenn es dann die Basler Versicherung mit ihrem VR Präsidenten Andreas Burckhardt betrifft!

 

Politisches Nachspiel?

Hier misst man mit verschiedenen Ellen. Zumal die Werbung am Gewerkschaftshaus politischer und nicht kommerzieller Natur ist. Die GGH und die Unia akzeptieren diese Willkür nicht und werden neben den juristischen Schritten auch politische Schritte zur Änderung der Gesetzesgrundlage prüfen.