Damit bleibt das Taxigewerbe eine Tieflohnzone

Die Unia Nordwestschweiz kritisiert den vom Regierungsrat an den Grossen Rat überwiesenen Gesetzesentwurf zum neuen Taxigesetz. Die vorgeschlagenen Änderungen tragen nicht zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Taxifahrerinnen und -Fahrer bei. Die rot-grüne Regierung hat es verpasst einen entscheidenden Schritt gegen Lohndumping in einem öffentlichen Dienstleistungsbereich, wie es das Taxigewerbe ist, zu unternehmen.

 

Die Enttäuschung über die vom Regierungsrat angekündigten Änderungen im Gesetzesentwurf ist gross. Zwar wird die Tripartite Kommission endlich ersucht eine Lohnerhebung im Taxigewerbe durchzuführen. Doch auch dieser an sich begrüssenswerte Schritt kommt zu spät. Denn leider ist im Gesetz kein existenzsichernder Mindestlohn vorgesehen. Damit unterlässt es die rotgrüne Regierung konsequent gegen Lohndumping im Taxigewerbe vorzugehen. Sie ist daher auch weiterhin verantwortlich für die prekäre Arbeits- und Lebenssituation der Angestellten im Taxigewerbe in der Stadt. Noch immer arbeiten diese zu Tiefstlöhnen von zum Teil 14 bis 17 Franken brutto in der Stunde.

 

Totalliberalisierung statt Regulierung

Statt dass der Markt reguliert und die Anzahl der Taxibewilligungen limitiert wird, überlässt man das Arbeitsumfeld einer öffentlichen Dienstleistung dem privaten Wettbewerb. Die rot-grüne Regierung verpasst es damit per Gesetz regulierend in den Markt einzugreifen und so die Arbeitsbedingungen der Taxifahrerinnen und -Fahrer wirksam zu schützen. Der vom Regierungsrat an den Grossen Rat überwiesene Gesetzesentwurf wird nochmals negative Auswirkungen auf die Löhne im Taxigewerbe haben. Deshalb wird die Gruppe Taxi der Unia Nordwestschweiz alles unternehmen, damit das Gesetz beim Grossen in dieser Form nicht durchgeht.