Der internationale Tag der Frau im Zeichen des Mindestlohns
In der reichen Schweiz verdienen 230'000 Frauen weniger als 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken im Monat bei einer Vollzeitstelle. Viele von ihnen haben eine Berufslehre absolviert. Doch ohne finanzielle Unterstützung von Familie oder Sozialamt reichen solche Tieflöhne nicht zum Leben. Diese Löhne als „Zusatzeinkommen“ abzustempeln, wie es die Direktorin des Arbeitgeberverbandes Basel-Stadt, Frau Gutzwiller, jüngst in der Basler Zeitung getan hat, ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen, die täglich zur Arbeit gehen und ein selbstbestimmtes Leben führen möchten.
Es ist kein Zufall, dass vor allem Frauen von Tieflöhnen betroffen sind. Die Branchen, in denen sie vielfach arbeiten, sind typische «Frauenbranchen» – beispielsweise Detailhandel, Reinigung, private Pflege oder gewisse Industriebereiche. Die Arbeit wird dort weniger hoch bewertet als die Arbeit in typischen «Männerbranchen» und entsprechend weniger entlöhnt. Noch immer erhalten Frauen rund 20 Prozent weniger Lohn als Männer – trotz gleicher Arbeit. Deshalb müssen Frauenlöhne besonders geschützt werden.
Einen Mindestlohn-Schirm für Eva Herzog
Um diesen Schutz zu illustrieren, hat die IG Frauen der Unia Nordwestschweiz der SP-Regierungsrätin Eva Herzog einen Mindestlohn-Schirm übergeben und sie gebeten sich aktiv im Abstimmungskampf für die Frauenlöhne einzusetzen.
Denn der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Schritt zur Verwirklichung der Lohngleichheit und sorgt für mehr Lohngerechtigkeit. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde für zahlreiche Frauen eine deutliche Lohnerhöhung und damit ein Aufholen zu den Männerlöhnen bedeuten.