Es braucht griffigere flankierende Massnahmen

Die Messe Basel hat mit ihrer Ankündigung einer Einführung von Zutrittskontrollen zwar einen ersten Lösungsschritt getan. Um dem immer grösser werdenden Problem der Scheinselbständigkeit einen Riegel zu schieben, braucht es nebst strengeren Kontrollen, schärferen Strafen und höheren Bussen auch massiv mehr Mittel vom Bund. Will man verhindern, dass im nächsten Jahr wieder die gleichen fehlbaren Standbaufirmen und Scheinselbständige ans Werk gehen, müssen auch die im Verwaltungsrat sitzenden Regierungsvertreter und die Aussteller gewillt sein, aktiv gegen Lohndumping vorzugehen.

 

Die bisherigen Erkenntnisse über die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen während des Auf- und Abbaus der BASELWORLD 2013 zeigen deutlich auf, in welch grossem Ausmass die am Aufbau beteiligten Arbeitnehmenden um die Früchte ihrer Arbeit betrogen wurden. Bis jetzt mussten Konventionalstrafen von über 200 000 Franken ausgesprochen werden. Die total effektiv bezahlten Vergütungen betrugen bei den Scheinselbständigen ca. 320 000 Franken; die vorenthaltenen Leistungen ca 160 000 Franken. Somit wurde im Durchschnitt diesen Standbauern ca 1/3 ihres Entgeltes vorenthalten.

Zutrittskontrollen allein genügen nicht

Hochgerechnet auf die insgesamt 1400 Selbständigen kommt man so auf eine Summe von ca 3,8 Mio. Franken! Da ca 2400 entsandte Arbeitnehmer tätig waren, würde eine Grobschätzung ergeben, dass noch einmal ca 6 Millionen Franken zu wenig bezahlt wurde. Damit wird sich die Gesamtsumme der vorenthaltenen Leistungen auf ca 10 Millionen Franken für den Auf- und Abbau der Messe belaufen. Das sind nur gerade ca 2% der Gesamtkosten der Standbauten, und somit sicher nicht in einer Grössenordnung, welche für die Standbauer oder Aussteller nicht zu verkraften wäre. Die Messe will zwar Zutrittskontrollen einführen. Doch das genügt nicht. Die Messe muss die Standbauer verpflichten, ihre Selbständigen in der Schweiz gemäss unseren Regeln als Arbeitnehmer anstellen oder sie über ein Temporärbüro in der Schweiz für den Einsatz hier einstellen.

Verwaltungsrat und Aussteller in der Pflicht

Die Zuständigen und die Akteure müssen ihre Verantwortung endlich wahrnehmen. Die Messe ist immer noch zu 49% im Besitze der Öffentlichkeit, die im Verwaltungsrat sitzenden Regierungsvertreter der Kantone Zürich, Baselland und Basel-Stadt müssen nun endlich ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Einfluss geltend machen. Allen Ausstellern der BASELWORLD 2014 muss bewusst sein, dass auch sie in der Verantwortung stehen und dass sie deshalb ihren Standbauern klare Auflagen machen müssen. Es kann und darf nicht sein, dass die Nobelmarken der Uhren- und Schmuckbranche nächstes Jahr wieder ungeschoren und unerkannt mit Lohndumpern zusammenarbeiten.

Zahnloses Gesetz

Die heutigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente und rasche Kontrolle und Sanktionierung von Fehlbaren genügt nicht. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass auch nächstes Jahr die gleichen fehlbaren Standbaufirmen mit den gleichen Bedingungen ans Werk gehen werden, wie in diesem Jahr. Es geht viel zu lange bis endgültige und rechtskräftige Urteile vorliegen. Das heisst, auch nächstes Jahr kann davon ausgegangen werden, dass wohl wieder über Tausend (Schein-)selbständige sich beim zuständigen AWA melden und kaum etwas dagegen unternommen wird, um einen Missbrauch schon vor Arbeitsaufnahme zu stoppen.

Es braucht griffigere Massnahmen

Aus oben genannten Gründen braucht es deshalb griffigere flankierende Massnahmen:

  • Im Verdachtsfall muss die Arbeit eingestellt werden können, bis die Abklärungen abgeschlossen sind und der Verdacht ausgeräumt ist und etwaige Nachzahlungen auch nachweislich geleistet wurden.
  • Die immer mehr zum Riesenproblem werdende Scheinselbständigkeit muss mit massiv schärferen Mitteln bekämpft werden und die profitierenden Unternehmungen bestraft werden können.
  • Die Kontrollorgane und die Sozialpartner müssen uneingeschränkte Zutrittsrechte auf allen Arbeitsstätten haben, damit die notwendigen Präventivkontrollen und die Kontrolltätigkeit ohne wenn und aber durchgeführt werden können.
  • Der Bund muss massiv mehr Mittel für die Kontrolltätigkeit zur Verfügung stellen, es darf nicht sein, dass die Kontrollen behindert oder verunmöglicht werden, weil die Mittel fehlen.