Wieder Lohndumping bei Installation von Solaranlagen
Erneut deckt die Unia einen Lohndumpingfall auf und wieder ist es ein Fall im Bereich der Installation von Fotovoltaikanlagen. Und auch diesmal wird auf dem Buckel von Arbeitern Kohle gemacht. Der Auftrag für die Installation der Solaranlage auf dem Dach der Ikea in Pratteln (BL) ging an die Schweizer Firma cplusm GmbH, welche ihn an die slowakische Alimac International s.r.o. weiterreichte. Diese beauftragte mehrere Arbeitnehmer mit der Ausführung der Arbeiten und zwang sie, sich dazu als selbstständig zu melden. In Umgehung der Verträge, die der Unia vorliegen, wurden die „Scheinselbständigen“ mit mageren 9 Euro pro Stunde abgespiesen. Davon mussten sie erst noch einen Teil der Hotelkosten sowie sämtliche weiteren Spesen und Fahrtkosten begleichen. Da den betroffenen Arbeitnehmern aber gemäss Gesetz orts- und branchenübliche Löhne gezahlt werden müssten, stehen ihnen Nachzahlungen von mehreren Tausend Franken zu. Die Unia hat nun die Zentrale Paritätische Kommission ZPK eingeschaltet, welche die Baustelle inzwischen kontrolliert und die weiteren Schritte eingeleitet hat.
Stärkung der flankierenden Massnahmen unumgänglich
Die Häufung von Lohndumping-Fällen zeigt, dass die flankierenden Massnahmen dringend verstärkt werden müssen, um die in der Schweiz geltenden Arbeitsbedingungen zu schützen. Bei Verdacht auf Verstösse gegen die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen oder wenn Beteiligte sich weigern, bei der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken, müssen die Kontrollorgane die Arbeiten zwingend einstellen können. Nur so können fehlbare Firmen effektiv zur Rechenschaft gezogen werden, bevor sie die Baustelle wieder verlassen haben.