Nightshopping: Verlierer sind die kleinen Basler Läden und das Basler Verkaufspersonal

Die Unia Nordwestschweiz hat letzte Woche in 97 Läden zwischen Claraplatz und Bankverein nachgefragt, ob sie am Nightshopping vom 28. November teilnehmen und ob sich dieser Anlass für sie lohnt. Fazit der Umfrage: 61 der 97 Läden bleiben voraussichtlich geschlossen. Und nur gerade 12 Geschäfte glauben daran, dass sich der nächtliche Abendverkauf für sie lohnt. Doch auch für die Verkäuferinnen und Verkäufer lohnt sich Nightshopping nicht. Sie müssen noch länger arbeiten und die wenigsten von ihnen erhalten einen Zuschlag. Ob ihre Arbeitsrechte eingehalten werden, zweifelt die Unia an. Deshalb fordert die Unia das AWA auf, bei flächendeckendem Nightshopping, auch flächendeckende Kontrollen der geöffneten Läden vorzunehmen.

Das weitherum promotete „Nightshopping“ vom 28. November könnte für den Verein Pro Innerstadt zum „Nightmare-Shopping“ werden: Nachdem die zwei illegalen Bewilligungen für Globus und Feldplausch aufgedeckt worden sind und der Regierungsrat den Fehler des Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zugegeben hat, zeigt jetzt eine Umfrage der Unia Nordwestschweiz, dass 2/3 der Läden voraussichtlich nicht länger geöffnet sein werden. Grund: es lohnt sich schlicht und einfach nicht. Nur gerade 12 der 97 befragten Läden glauben daran, dass sich der nächtliche Abendverkauf für sie lohnt. Der Rest ist ratlos bis skeptisch und wirft ein, dass die bisherigen Abendverkäufe schon Verlustgeschäfte seien und höchstens die grossen Läden davon profitieren würden. Denn vorwiegend die grossen Geschäfte und internationalen Ketten öffnen bis 22.00 Uhr. Zu den Verlierern gehören die kleinen und mittleren Geschäfte. Sie können sich Anlässe wie Nightshopping nicht leisten, stehen aber unter Konkurrenzzwang. Die Unsicherheit ist gross.

 

Pro Innenstadt übergeht die Mehrheit der Geschäfte und den Volkswillen

Gross ist auch - besonders bei den kleinen Läden – die Verärgerung über den Organisator, Pro Innerstadt. Ohne Rückfrage und Information wurde eine flächendeckende Bewilligung eingeholt. Viele der befragten FilialleiterInnen und VerkäuferInnen haben nur über Werbung in den Zeitungen vom Nightshopping erfahren. Zum Zeitpunkt der Umfrage, wussten viele Verkäuferinnen und Verkäufer nicht, ob ihr Geschäft offen hat oder nicht bzw. ob sie länger arbeiten müssen. Der Arbeitgeber aber müsste vom Gesetz her (ArGV1, Art. 69) den Sondereinsatz mindestens 2 Wochen im Voraus bekanntgeben. Ignoriert wurden vom Verein Pro Innerstadt nicht nur die Mehrheit der Geschäfte, sondern auch die Tatsache, dass die Basler Stimmbevölkerung im März die Verlängerung der samstäglichen Öffnungszeiten bis 20 Uhr mit einer klaren Mehrheit abgelehnt hat und damit kein zusätzliches Bedürfnis nach längeren Ladenöffnungszeiten hat.

 

Statt Einzelfallprüfung eine flächendeckende Ausnahmebewilligung

Die Unia Nordwestschweiz kritisiert aber auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bzw. den verantwortlichen Regierungsrat, der „maximal zwei Abendverkäufe pro Jahr“ proklamiert. Hier könnte der Eindruck entstehen, es bestehe ein Anspruch auf zwei Abendverkäufe. Jedes Gesucht stellt jedoch ein Einzelfall dar und die Voraussetzungen müssen jeweils gesondert geprüft werden. Eine flächendeckende Bewilligung für die Innenstadt widerspricht dieser Einzelfallprüfung. Problematisch ist zudem, dass bei der Interessensabwägung für eine Ausnahmebewilligung mit keinem einzigen Wort die Bedürfnisse der betroffenen Arbeitnehmenden miteinbezogen wurden.

 

Flächendeckende Kontrollen, um Einhaltung der Arbeitsrechte zu überprüfen

Manche Läden halten es sich offen, im Laufe des Nightshoppings zu entscheiden, wie lange sie offen haben und schliessen, wenn die Kundschaft ausbleibt. Ob die VerkäuferInnen dann den ihnen zustehenden Lohn erhalten, darf angezweifelt werden. Nicht einmal 10% der Arbeitgeber wollen ihrem Personal einen Zuschlag für den Extra-Einsatz geben.

Ebenso darf angezweifelt werden, ob mit den erweiterten Arbeitszeiten in der Weihnachtszeit die gesetzlich vorgesehenen Ruhezeiten für das Verkaufspersonal eingehalten werden. Deshalb fordert die Unia das AWA auf, bei flächendeckendem Nightshopping, flächendeckende Kontrollen der geöffneten Läden vorzunehmen.

 

Nightshopping mit Regierungsrat Christoph Brutschin?

Das lässt den Schluss zu, dass sich der Regierungsrat nicht für die Arbeitssituation der Verkäuferinnen und Verkäufer interessiert. Aus diesem Grund hat die Unia Nordwestschweiz, den Regierungsrat Christoph Brutschin, zu einem nächtlichen Rundgang zu den betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufer eingeladen. Denn es sind die Verkäuferinnen und Verkäufer, die trotz Tiefstlöhnen und langen Arbeitszeiten, mit ihrem unermüdlichen Einsatz einen fragwürdigen Anlass wie Nightshopping überhaupt ermöglichen.