Fragwürdige flächendeckende Ausnahmebewilligungen des AWA für Night-Shoppings

Erstmals dürfen am 28. November alle Läden in der ganzen Innenstadt ihre Tore bis 22 Uhr abends offen haben. Dies kommt einem Dammbruch gleich, da Ausnahmebewilligungen vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bisher nur für einzelne Geschäfte und besondere Anlässe erteilt wurden. Die Unia Nordwestschweiz sieht darin eine schleichende Aushöhlung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) und wird in ihrer Kritik von SP-Grossrätin Toya Krummenacher unterstützt, die dazu eine Interpellation eingereicht hat.

Bis vor zwei Jahren wurde die in Art. 6, Absatz e) des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) geregelte Ausnahmebewilligung wie folgt gehandhabt: Night-Shopping-Veranstaltungen werden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) nur bewilligt, wenn ein besonderer Anlass und ein beschränkter Kundenkreis vorhanden ist. Der "besondere" Anlass für das Nightshopping Ende November diesmal ist die Eröffnung des jährlich wiederkehrenden Weihnachtsmarktes. Der beschränkte Kundenkreis fällt vollends weg.

Der Grund dafür liegt gemäss Antonina Stoll, vom AWA, darin, „dass es der Detailhandel in der Grenzregion Basel wegen des Einkaufstourismus immer noch schwer hat.“ Statt die Lage des Detailhandels aufgrund aktueller Zahlen bzw. Daten zu beurteilen, verweist Frau Stoll auf Anfrage der Unia Nordwestschweiz lediglich auf vergangene Presseberichte.

 

Fakten statt Presseberichte: Einkaufstourismus schadet weniger als angenommen

Offfenbar kennt das AWA nicht die jüngst im Auftrag der Interessengemeinschaft Detailhandel (IG DHS) herausgegebene Studie des Marktforschungsinstituts GFK, wonach die volkswirtschaftlichen Konsequenzen des Einkaufstourismus viel geringer sind, als befürchtet. Dass der Einkaufstourismus weit weniger Schaden anrichten könnte, als die Gewerbler einem weismachen wollen, zeigt auch eine repräsentative Umfrage, die Marktagent 2013 für die Zeitung 20 Minuten durchgeführt hat. Nur gerade 4 Prozent der Befragten haben dort angegeben, Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs hauptsächlich im Ausland zu kaufen. Wenn Einkäufe im grossen Stil im Ausland getätigt werden, dann nur am Wochenende. Nightshopping hilft also gegen Einkaufstourismus genau so wenig, wie längere Ladenöffnungszeiten.

 

Dem Detailhandel geht es gut – trotz Einkaufstourismus

Unter dem Vorwand des Einkaufstourismus und der schlechtern Ertragslage versuchen die grossen Detailhändler immer mehr gesetzlichen Spielraum mit Ausnahmebewilligungen durchzuboxen. Dabei zeigt ein Blick auf die beiden orangen Riesen, wie es wirklich steht:  Die Migros-Gruppe hat ihren Gewinn 2012 um fast 10 % auf 724 Millionen Franken gesteigert. Der Gewinn der Coop-Gruppe ist mit einem Plus von 4.6 % ebenso erfreulich. Trotzdem scheint – zumindest beim AWA – niemand davon Notiz nehmen zu wollen. Wie und auf welcher Grundlage die Regierung die Lage des Basler Detailhandels einschätzt und ob es dazu immer weitere Ausnahmebewilligungen braucht, wird die Regierung in einer Antwort am Freitag auf die Interpellation von Grossrätin Toya Krummenacher geben.