Historischer Durchbruch: Zum ersten Mal Mindestlöhne in der MEM-Industrie
Das Verhandlungsergebnis muss jetzt noch von den zuständigen Gremien der Sozialpartner verabschiedet werden. Die Verhandlungsdelegation und die Sektorleitung Industrie der Gewerkschaft Unia halten das Ergebnis für zufriedenstellend.
Die Verankerung der Mindestlöhne war von Anfang an die zentrale Forderung der Unia-Branchenkonferenz der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie als Bedingung für den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages. Anfänglich sperrte sich der Arbeitgeberverband Swissmem rigoros gegen Mindestlöhne im GAV, obschon nur Mindestlöhne und eine attraktiver gestaltete duale Berufsbildung den Fachkräftemangel der Industrie beheben können. Angestellte Schweiz, eigentlich eine ArbeitnhemerInnen-Vertretung, half der Swissmem, die Mindeslohnforderung der Unia abzublocken. Nach sechs Monaten Ringen verliess die Unia-Delegation als einzige Gewerkschaft am 26. April 2013 die Verhandlungen und liess sie damit scheitern. Denn jetzt konnte nur noch eine Mediation den vertragslosen Zustand und das Ende des Arbeitsfriedens abwehren.
Ohne Mindestlöhne für Unqualifizierte und Mindestlöhne für Qualifizierte konnte nicht mehr von einer Sozialpartnerschaft gesprochen werden. Angesichts des wachsenden Lohndrucks, gerade auch bei den Qualifizierten, sind Mindestlöhne im GAV unabdingbar. Und sie sind eines der stärksten Instrumente gegen Lohndumping, gegen Lohnmissbrauch im Rahmen der Personenfreizügigkeit und damit gegen fremdenfeindliche Initiativen und Tendenzen. Die Deregulierung des Arbeitsschutzes erfordert Mindestlöhne in den Gesamtarbeitsveträgen und im Gesetz (wie dies die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften fordert).
Die Mindestlöhne im GAV sind ein erster Schritt. Daran, insbesondere an der Lohnhöhe, wird Unia weiterarbeiten. Zudem verlangt die Unia von den Arbeitgebern und vom Bundesrat nun starke industriepolitische Impulse für den Werk- und Denkplatz Schweiz, insbesondere für den ökologischen Umbau.