98.6% des Verkaufspersonals will keine längeren Ladenöffnungszeiten

Im Herbst vergangenen Jahres machte die Unia Nordwestschweiz beim Basler Verkaufspersonal eine Umfrage zu deren Arbeitbedingungen. Jetzt liegen die Resultate vor und das Ergebnis könnte eindeutiger nicht sein: 98.6% ist gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten.

 

Die nicht repräsentative aber aussagekräftige Umfrage gibt ein gutes Bild ab, wie es um die berufliche Situation des Verkaufspersonals in Basel-Stadt steht. Auf die Frage, ob sie für oder gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten sind, antworteten 98.6% mit „Nein“. Damit dürften die Kritiker, welche immer behaupten das Verkaufspersonal sei gar nicht gegen längere Ladenöffnungszeiten, verstummen.

 

Auf die Frage, wie sich die verlängerten Ladenöffnungszeiten auf die Arbeit des Verkaufspersonals auswirken könnte, antworteten die Verkäuferinnen und Verkäufer in dieser Reihenfolge: weniger Freizeit, mehr Stress, längere Schichten und höheres Pensum. Besonders erschütternd ist die Tatsache, dass beinahe 2/3 des Verkaufspersonals angibt, nur maximal 1 Samstag pro Monat frei zu haben oder gar nur auf Anfrage. Völlig an den Interessen des Verkaufspersonals vorbei geht deshalb nicht nur die Forderung nach längeren Ladenöffnungszeiten, sondern auch die nach zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen.

 

Tiefstlöhne sind die Norm

Längere Ladenöffnungszeiten – das macht die Umfrage deutlich – hat demnach eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal zur Folge. Denn Lohnzuschläge für die zusätzlichen 2 Stunden gibt es nicht. Dabei hätte das Verkaufspersonal wie die Umfrage zeigt, einen besseren Lohn dringend nötig. Über die Hälfte der Löhne bewegen sich bei einem 100%-Pensum zwischen 3'400.- und 4100.- brutto! Mehr als 1/3 verdient weniger als 21.- pro Stunde, wovon die Mehrheit eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert hat. Rechnet man diese Tiefstlöhne auf Teilzeitpensen runter – im Detailhandel arbeiten überwiegend Teilzeitbeschäftigte  – sind Einkommen unter 3'000.- keine Seltenheit. Da es in der Tieflohnbranche Detailhandel keinen allgemein verbindlichen GAV gibt, braucht es deshalb einen von Gesetzes wegen eingeführten Mindestlohn von 4'000.-.