Schluss mit Subunternehmer-Ketten

Die Unia Nordwestschweiz nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Grosse Rat heute zwei Motionen gegen Lohndumping überwiesen hat. Sie fordert die Regierung auf, zeitnah Vorschläge für eine Umsetzung der Motionen zu erarbeiten und mit griffigen Massnahmen im kantonalen Beschaffungsgesetz Lohndumping einen Riegel zu schieben.

 

Gleich zwei Motionen hat heute der Grosse Rat überwiesen, die gegen Lohndumping in Basel-Stadt vorgehen wollen. Die Motion König-Lüdin verlangt, dass in Zukunft alle Anbietenden, welche einen Auftrag im Kanton erhalten, die Aufträge nur direkt an Subunternehmen weitergeben können. Die Subunternehmen müssen dann vertraglich verpflichtet werden, die Aufträge selbst auszuführen und dürfen diese nicht weitergeben. Die Unia Nordwestschweiz begrüsst diese wichtige Massnahme im Kampf gegen Lohndumping. Sie wird den unzähligen Sub-Sub-Unternehmensketten den Garaus machen.

 

Lex Messe

Die zweite Motion (Motion Mück)  will eine Änderung des Beschaffungsgesetzes. Das Basler Submissionsgesetz soll neu schon ab 25 statt 50% Staatsanteil zur Anwendung kommen. Diese Ausweitung des Beschaffungsgesetzes wäre in der Schweiz ein Novum und ist eine direkte Folge der unzähligen Messebau-Skandale. Zur Erinnerung: bei der Messe Holding liegt der Staatsanteil bei 49%. Die Folgen sind bekannt.