Messebau-Elektriker schufteten 70h pro Woche
Gleich mehrere Verstösse gegen die Arbeitszeitregelung musste die Unia Nordwestschweiz bei insgesamt 4 Elektrofirmen auf der Messebaustelle feststellen. Von Arbeitzeiten von 6 bis 20 Uhr ist die Rede. Dies ist nicht nur gegen die Bestimmungen im GAV, sondern auch gegen das schweizerische Arbeitsgesetz. Zum Teil arbeiteten die Elektriker nicht nur von Montag bis Freitag, sondern auch am Samstag und Sonntag mit einer Wochenarbeitszeit von 70h und mehr. Dabei beträgt die maximale wöchentliche Arbeitszeit 55 Stunden. Zudem muss gemäss Arbeitsgesetz (Art. 15a Abs. 1, ArG) die tägliche Ruhezeit mindestens 11 Stunden betragen.
Arbeitsgesetzverstösse gibt es aber auch bei den Elektrikern, welche temporär arbeiten und bei einem Temporärbüro angestellt sind. Es gibt eindeutige Hinweise, dass hier die Überstunden nicht mit einem Zuschlag abgegolten wurden oder dass Überstunden statt ab der 40. erst ab 46. Wochenstunde ausbezahlt werden.
Nebst diesen Verstössen gegen die Arbeitszeitregelung haben die Elektrikerfirmen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) keine Bewilligung für Sonntagsarbeit eingeholt. In einem Schreiben hat die Unia Nordwestschweiz die betroffenen Elektrikerfirmen auf diese Verstösse aufmerksam gemacht. Mit einer Firma sind bereits Gespräche im Gange.
HRS schweigt einmal mehr
Über diese Missstände auf der Messebaustelle ist auch die Generalunternehmerin, die HRS Real Estate AG, informiert wurden. Eine Reaktion bzw. eine Stellungnahme zu Fragen, ob die HRS die Überstunden angeordnet hat, ist bisher ausgeblieben. Statt Druck auf die Elektrikerfirmen zu machen und dafür zu sorgen, dass solche Verstösse gegen geltendes Recht in Zukunft verhindert werden, entzieht sich die HRS einmal mehr der Verantwortung.
Letztendlich geht es um die Gesundheit und Sicherheit der Elektriker. Diese wird jedoch mit überlangen Arbeitszeiten und ohne angemessene Erholungszeit aufs Spiel gesetzt. Die Unia Nordwestschweiz fordert deshalb für die betroffenen Elektriker, dass die geleistete Arbeitszeit nicht einfach mit einem Zuschlag ausbezahlt wird, sondern dass diese die Überzeit mit einem Zeitzuschlag von 25% zeitlich - also mit Freizeit - kompensieren können.