Gericht heisst Klage gegen Eurolöhne gut

In einem zweitinstanzlichen Urteil hat heute Morgen das Kantonsgericht in Liestal die Klage von sechs ehemaligen Mitarbei­ten­den der Stöcklin AG in Aesch gutgeheissen. Stöcklin hatte die Mitarbeiter entlassen, weil sie eine sechsprozentige Lohnkürzung für Grenzgänger nicht akzeptiert hatten. Das Urteil schafft eine klare Rechtslage, die jetzt auch von anderen Firmen in der Nordwestschweiz und in weiteren Grenzregio­nen beachtet werden muss.

 

Das Kantonsgericht in Liestal hat heute die Klage von sechs ehemaligen Mitarbeitenden der Stöcklin Logistik AG in Aesch vollumfänglich gutgeheissen. Die Stöcklin Logistik AG muss die betroffenen Arbeitnehmenden wegen missbräuchlicher Kündigung mit zwischen zwei und sechs Monatslöhnen entschädigen. Das Gericht beruft sich dabei auf das Freizügigkeits­abkommen (FZA), welches In- und Ausländern gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantiert. Die einseitige Lohnkürzung für Grenzgänger sei eine indirekte Diskriminierung und lasse sich nicht mit dem für das Unternehmen ungünstigen Wechselkurs rechtfertigen. Zudem sieht das Gericht darin eine Überwälzung des Unternehmensrisikos auf die Angestellten. Wichtiges Signal an andere Firmen Das Urteil des Kantonsgerichtes Baselland ist ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber. Unternehmen wie die Angenstein AG in Aesch, die Jaquet AG sowie die Sauter AG in Basel müssen nun ihre diskriminierenden und widerrechtlichen Lohnsenkungen ebenfalls sofort zurückzunehmen. Auch für andere Grenzregionen wie Genf und Jura, in denen Betriebe die Löhne von Grenzgängern gesenkt haben, ist der Entscheid wegweisend.

Die Stöcklin Logistik AG in Aesch hatte im Sommer 2010 wegen des sinkenden Euro-Kurses den Lohn von 120 Grenzgängern um 6 Prozent gesenkt. Ein Drittel der Belegschaft wurde so um 300 Franken und mehr pro Monat geprellt. Mehre Mitarbeitende, die diese Benachteilung nicht hinnehmen wollten und die Lohnsenkung ablehnten, wurden entlassen. Mit Unterstützung der Gewerkschaft Unia reichten darauf hin ein Unia-Mitglied und fünf weitere Arbeitnehmende Klage gegen die Stöcklin AG ein.

Die Unia ist über das klare Signal des basellandschaftlichen Kantonsgerichts in Sachen Eurolöhne hoch erfreut. Das Gericht hat aber in einem anderen Klagepunkt, in dem es um die Auszahlung geschuldeter Überstunden geht, gegen die Interessen der Arbeitnehmenden entschieden. Darum wird die Unia nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung dennoch über einen allfälligen Weiterzug des Verfahrens ans Bundesgericht entscheiden.