Für 2 Jahre draussen

Dem deutschen Baukonzern Bilfinger Berger Gmbh wurde auf der Baustelle beim höchsten Gebäude der Schweiz (Roche-Turm) Lohndumping im Umfang von rund Sfr. 90'000.- nachgewiesen. Jetzt darf das Unternehmen während 2 Jahren keine Aufträge mehr in der Schweiz ausführen.

 

Seit dem 12. Oktober gilt für die Bilfinger Berger Gmbh aus Deutschland schweizweit eine 2jährige sogenannte Dienstleistungssperre - das heisst, der zweitgrösste deutsche Baukonzern darf für 2 Jahre keine Arbeiten mehr annehmen in der Schweiz. Verfügt hat dies das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) das Kantons Basel-Stadt auf Antrag der regionalen paritätischen Kommission. Diese hatte dem Konzern, an dessen Spitze der ehemalige Ministerpräsident Roland Koch (CDU) steht, Lohndumping im Umfang von rund Sfr. 90'000.- nachgewiesen - ein Vorwurf, den der Konzern in der Zwischenzeit vollumfänglich anerkannt hat.

 

Unia begrüsst den Entscheid des AWA Basel-Stadt. Der Fall zeigt aber auch auf, dass Lohndumping nicht nur im Kleinen stattfindet, sondern immer mehr zu einem generellen Problem wird. Umso mehr braucht es nun eine griffige Solidarhaftung, die solchen und ähnlichen Fällen endlich einen Riegel schiebt.