Keine Einigung im Fall Stöcklin - Verhandlungen gescheitert

Der Streit zwischen der Stöcklin AG in Aesch und sechs Grenzgängern geht weiter. Bei den Vergleichsverhandlungen ist es zu keiner Einigung gekommen. Damit kommt der Fall definitiv vor das Kantonsgericht Baselland, welches vorausichtlich im Januar 2013 darüber entscheiden wird.

Im Streit zwischen der Stöcklin AG in Aesch und sechs Grenzgängern hatte das Bezirksgericht Arlesheim am 31. Januar entschieden, dass die Kündigungen missbräuchlich seien. Es auferlegte der Firma, den Entlassenen sechs Monatslöhne nachzuzahlen.Das Unternehmen hatte den Fall jedoch weitergezogen. Am Dienstag gab nun nach den langen Vergleichsverhandlungen am Kantonsgericht der vorsitzende Richter bekannt, eine Einigung sei nicht zustandegekommen. Damit kommt es zur zweitinstanzlichen Hauptverhandlung voraussichtlich Anfang 2013.

 

Zur Erinnerung: Stöcklin hatte die Mitarbeiter entlassen, weil sie eine sechprozentige Lohnkürzung für Grenzgänger nicht akzeptiert hatten. Dies ist nichts anderes als eine indrekte Diskriminierung der Genzgänger. Nun muss die Firma die Betroffenen mit je sechs Monatslöhnen entschädigen. Die Unia fordert aufgrund dieses Urteils von Stöcklin und anderen Unternehmen das Gerichtsurteil vom 31.1. zur Kenntnis zu nehmen und diskriminierende Lohnsenkungen zurückzunehmen.