Baselland ist als Bauherr gefordert
Auf einem Baustellenbesuch der Hochleistungsstrasse H2 zwischen Pratteln und Liestal ist der Unia Nordwestschweiz aufgefallen, dass die Firma Surer Kipper Transport AG Aushubmaterial abtransportiert. Diese Transportfirma ist bekannt dafür, dass sie sich nicht an die geltenden Arbeitsbedingungen hält. Schlimmer noch: sie ignoriert das Bundesgerichturteil, wonach auch Bauchauffeure, welche für Baustellen arbeiten (z.B. Abtransport von Aushub oder Lieferung von Kies), eine Baudienstleistung erbringen und somit dem allgemeinverbindlich erklärten Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) unterstehen.
Kanton Basellandschaft ist als Bauherr in der Pflicht
Die Bauchauffeure haben somit Anrecht auf die gleichen Anstellungsbedingungen wie die übrigen Arbeitnehmenden auf dem Bau. Diese Arbeitsbedingungen sind bedeutend besser als diejenigen des Transportgewerbes. Konkret haben die Bauchauffeure eine Frühpensionierung, mehr Ferien zu Gute und es gibt Mindestlöhne. Bei der Firma Surer Kipper Transport AG jedoch will man nichts davon wissen.
Es kann nicht sein, dass auf einer Baustelle des Kantons Baselland eine Firma beschäftigt ist, die sich nicht an den LMV hält und ihre Angestellten zu viel schlechteren Arbeitsbedingungen arbeiten lässt. Die Unia Nordwestschweiz fordert deshalb den Kanton Basellandschaft - insbesondere die Bau- und Umweltschutzdirektion - auf, das geltende Recht durchzusetzen. Entweder verlangt der Kanton von der Transportfirma Surer die sofortige und rückwirkende Einhaltung des LMV oder er muss ihr die Aufträge mit sofortiger Wirkung entziehen.