Ausländische Transportfirma räumt Bauschutt zu Dumpinglöhnen ab
Lohndumping auf dem Bau ist ein gravierendes Problem. Das zeigt das aktuellste Beispiel, auf welches die Unia Nordwestschweiz bei einem Baustellenbesuch am Steinengraben 51 gestossen ist. Übeltäter ist die deutsche Firma BBV Bauschuttverwertung Gmbh, die im Auftrag der MTR Tief- und Rückbau AG Bauschutt zu Dumpinglöhnen abtransportiert.
Konkret erhalten zwei von der Unia befragte Bauchauffeure lediglich 13 bis 14 Euro netto Stundenlohn bzw. im krasseren Fall sogar bloss 11 bis 12 Euro! Dies entspricht einem Monatslohn von ca. 2500 Franken netto. Einen Lohnzuschlag für die Arbeiten in der Schweiz erhalten sie offenbar nicht. Zum Vergleich: Bauchauffeure, die bei Unternehmen angestellt sind, welche sich an den Landesmantelvertrag (LMV) halten, verdienen mindestens 5'375 Franken (brutto).
Die Unia Nordwestschweiz verlangt deshalb von den zuständigen Gremien – namentlich von der Paritätische Kommission Bau (PK Bau) und der Tripartiten Kommission (TPK) – mehr Kontrollen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) soll zudem Bewilligungen nur ausstellen, wenn die orts-und branchenüblichen Löhne eingehalten werden. „Das AWA muss sicherstellen, dass auf dem Bau die Arbeitsbedingungen gemäss LMV eingehalten werden,“ fordert Roland Schiesser, Unia-Verantwortlicher Transport.
Solidarhaftung gegen Lohndumping
Damit solche Verstösse gegen den LMV nicht mehr vorkommen, müssen die Kontrollen verstärkt werden. Die Bauherrin, in diesem Fall, die Strabal AG sowie die von ihr beauftragten Abbruchunternehmen, die MTR Tief- und Rückbau AG, müssen dafür sorgen, dass bei den Subunternehmen der LMV eingehalten wird. Um Lohndumping wirksam zu bekämpfen hilft letztendlich nur eine Solidarhaftung für Subunternehmen, wie es die Unia vom Bundesrat schon lange einfordert. Konkret bedeutet dies, dass der Erstunternehmer gegenüber den Subunternehmen die Einhaltung der GAV-Bestimmungen zu gewährleisten hat. Tut er dies nicht, soll er gebüsst werden können.