Schluss mit Eurolöhnen für Grenzgänger
Im diese Woche publizierten Urteil bestätigt das Bezirksgericht Arlesheim das Freizügigkeitsabkommen (FZA), welches In- und Ausländern gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantiert. Die einseitige Lohnkürzung für Grenzgänger sei eine indirekte Diskriminierung und lasse sich nicht mit dem für Unternehmen ungünstigen Wechselkurs rechtfertigen. Zudem sei dies eine Überwälzung des Unternehmensrisikos auf die Angestellten. Für die Unia ist dieses Gerichtsurteil ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber. Sie ruft deshalb Unternehmen wie die Angenstein AG in Aesch, die Jaquet AG sowie die Sauter AG in Basel auf, das Urteil endlich zur Kenntnis zu nehmen und ihre diskriminierenden und widerrechtlichen Lohnsenkungen sofort zurückzunehmen.
Weil bisher in dieser Angelegenheit nichts geschehen ist, hat die Unia Nordwestschweiz heute einen Brief an die beiden Regierungsräte BS und BL geschickt, mit der Bitte, die in der Tripartiten Kommission (TPK) behandelten Fälle nochmals seriös zu prüfen. Die TPK soll untersuchen, ob in den einzelnen Fällen nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen (FZA) verstossen wird und ob es sich dabei um eine missbräuchliche Lohnbildung handelt.
Der Fall Stöcklin ist ein Präzedenzfall
Die Stöcklin Logistik AG in Aesch kürzte im Sommer 2010 wegen dem sinkenden Euro-Kurs den Lohn von 120 Grenzgängern um 6 Prozent. Ein Drittel der Belegschaft wurde so um 300 Franken und mehr pro Monat geprellt. Mehrere Mitarbeitende, die diese Benachteilung nicht hinnehmen wollten und die Lohnsenkung ablehnten, wurden entlassen.
Mit Unterstützung der Unia klagten ein Unia-Mitglied und fünf weitere Arbeitnehmende gegen die Stöcklin AG. Das Arlesheimer Bezirksgericht hat daraufhin den klagenden Arbeitnehmenden vollumfänglich recht gegeben. Die Stöcklin AG erhielt die Maximalstrafe und musste den betroffenen Arbeitnehmenden wegen missbräuchlicher Kündigung je sechs Monatslöhne nachzahlen.