Gerichtsurteil: Wechselkurs kein Grund für Lohnsenkungen
Die Stöcklin Logistik AG in Aesch kürzte im Sommer 2010 wegen dem sinkenden Euro-Kurs den Lohn von 120 Grenzgängern um 6 Prozent. Ein Drittel der Belegschaft wurde so um 300 Franken und mehr pro Monat geprellt. Mehre Mitarbeitende, die diese Benachteilung nicht hinnehmen wollten und die Lohnsenkung ablehnten, wurden entlassen.
Mit Unterstützung der Unia klagten ein Unia-Mitglied und fünf weitere Arbeitnehmende gegen die Stöcklin AG. Das Arlesheimer Bezirksgericht hat nun heute Nachmittag den klagenden Arbeitnehmenden vollumfänglich recht gegeben. Die Stöcklin AG erhält die Maximalstrafe und muss den betroffenen Arbeitnehmenden wegen missbräuchlicher Kündigung je sechs Monatslöhne nachzahlen. Das Gericht argumentierte, dass sich eine Lohnsenkung bei Grenzgängern nicht mit Wechselkursüberlegungen rechtfertigen lasse sondern eine unzulässige Diskriminierung darstelle. Damit bestätigte das Gericht, dass das Freizügigkeitsabkommen In- und Ausländern gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantiert. Ausserdem rügte dass Gericht die Überwälzung des Unternehmensrisiko auf die Angestellten als gesetzeswidrig.
Die Unia ist über dieses Urteil hoch erfreut: «Das Urteil schützt die Rechte der Arbeitnehmenden» erklärte der Unia-Branchenverantwortliche Christian Gusset im Anschluss an die Gerichtsverhandlung in Arlesheim, «das ist ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber: Wir verlangen nun, dass Stöcklin und andere Unternehmen die diskriminierenden Lohnkürzungen zurücknehmen, welche sie mit dem ungünstigen Franken-Euro-Wechselkurs begründet haben.»