Für gleiche lange Spiesse unter den Bautransportfirmen

Heute Nachmittag ist das von SP-Landrat und Gewerkschaftssekretär Andreas Giger eingereichte Postulat "Einhaltung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe (LMV) bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge" mit einer grossen Mehrheit an die Baselbieter Regierung überwiesen worden. Das Postulat sieht vor, dass der Kanton Baselland nur noch Bauaufträge an Bautransportunternehmen vergibt, die den LMV respektieren.

Mit der Überweisung des Postulates von SP-Landrat Andreas Giger an die Regierung des Kantons Baselland, muss sich diese nun ernsthaft Gedanken machen, wie sie das Bundesgerichtsurteil vom 25. September 2009 umsetzt. Nach dem Bundesgerichturteil vom 25. September 2009 stehen auch die Transportdienstleistungen in den Bereichen Aushub, Kieslieferung, Abbruch und Deponie/Recycling den allgemein verbindlich erklärten Bestimmungen des Landesmantelvertrages unter.

 

Mit diesem Urteil sind die Arbeitbedingungen für Angestellte bei Bautransportfirmen deutlich besser geworden. Unter anderem erhalten sie rund 10% höhere Löhne, tiefere Wochenarbeitszeit (40,5 statt 48 Stunden), eine Woche mehr Ferien und frühzeitiger Altersrücktritt ab 60.

 

Trotzdem halten sich noch immer viele Transportunternehmen nicht an dieses Urteil und sorgen mit Dumpingpreisen- und Löhnen für ungleiche Spiesse unter den Anbietern der Bautransportbranche. Allen voran der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG, der sich noch immer dem Urteil und damit den BauchauffeurInnen die Lohn- und Arbeitsbedingungen, die ihnen eigentlich zustehen, verweigert.

 

Mit dem heutigen Postulat wird nun der der Regierungsrat des Kantons Baselland aufgefordert, im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens sicherzustellen, dass keine Arbeiten direkt oder indirekt an Bautransportfirmen vergeben werden, welche den LMV rechtswidrig nicht einhalten.