Die Basler Behörden müssen endlich gegen Lohndumping und Eurolöhne einschreiten

Mehrere Unternehmen namentlich aus der Grossregion Basel haben unter dem Vorwand der Frankenstärke die Arbeitszeiten erhöht oder Löhne gekürzt bzw. an den Eurokurs gebunden. Heute Nachmittag hat die Unia Nordwestschweiz drei krasse Fälle der Tripartiten Kommission (TPK) Baselland zur Beurteilung vorgelegt. Die Unia ruft die Kommission auf, die Fälle zu untersuchen und Lohndumping konsequent zu ahnden.

 

Verschiedene in der Region ansässige Exportunternehmen wälzen die Kosten der Frankenüberbewertung auf ihre Mitarbeitenden ab. Nebst generellen Arbeitszeiterhöhung sind dabei vor allem Lohnsenkungen für einen Teil der Mitarbeitenden, namentlich für im benachbarten Ausland ansässige Grenzgänger/innen, en vogue:

  • Der Aluminiumhersteller Laufen AG in Liesberg (BL) kürzt seinen Grenzgängern den Lohn um satte 10%.
  • Die Flanschenfabrik Angenstein in Aesch (BL) zieht den Grenzgängern bis zu 10% vom Lohn ab, sobald der Kurs des euros unter 1.25 Franken fällt. Zusätzlich hat der Betrieb die wöchentliche Arbeitszeit für alle Angestellten von 40 auf 42 Stunden erhöht.
  • Neu sogar 42,5 statt wie bisher 40 Stunden pro Woche zum gleichen Lohn müssen die angestellten der Maschinenfabrik Häusler AG in Duggingen (BL) arbeiten.

Für die Unia ist klar: Solche direkten oder indirekten Massnahmen verstossen gegen das Arbeitsgesetz, welches den Firmen verbietet, das Geschäftsrisiko auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen. Die Klage der Unia gegen missbräuchliche Entlassungen in einem ähnlich gelagerten Fall in der Firma Stöcklin in Dornach (BL) ist hängig. Wenn ein Teil der Belegschaft nur auf Grund ihres Wohnortes beim Lohn diskriminiert wird, verstösst der Arbeitgeber zudem gegen das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der EU und der Schweiz. Solche Massnahmen sie sind nichts anderes als eine neue Form von offenem Lohndumping.

Die Unia Nordwestschweiz fordert deshalb die Tripartite Kommission Baselland auf, die vorliegenden Fälle seriös zu untersuchen und die betroffenen Unternehmen zu sanktionieren. „Die TPK muss sich endlich gegen diese neue Form von Lohndumping wehren. So wie sich zum Beispiel die Behörden in Genfer und im Jura konsequent gegen Eurolöhne einsetzen“, sagt Serge Gnos, Co-Leiter Unia Nordwestschweiz. Falls nicht anders möglich, muss die TPK das Lohndumping durch den Erlass von Normalarbeitsverträgen mit allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen bekämpfen.

Die Tripartite Kommission in Genf, die sogenannte CSME, empfiehlt den Genfern Unternehmern, ihre Lohnzahlungen nicht aufgrund der ungünstigen Wechselkurse zu verändern. Im Jura haben sich die Tripartite Kommission und der zuständige Regierungsrat gegen Eurolöhne ausgesprochen.