Neue Internetplattform setzt Standard

Seit heute gibt es eine Online-Plattform, welche alle relevanten Informationen zu den gesamtarbeitsvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen in der Schweiz einfach zugänglich macht. Die von der Gewerkschaft Unia seit 2009 erarbeitete Datenbank bietet einen detaillierten Überblick über die Bestimmungen von über 100 Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Sie ist eine wichtige Grundlage für den Kampf gegen Lohndumping und für die Lohngleichheit der Frauen.

 

Welchen Lohn muss mir mein Chef mindestens zahlen? Habe ich einen Vaterschaftsurlaub zu Gute? Wie ist das, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt? Schuldet mir mein Betrieb Zuschläge auf die Überstunden? Was muss mein temporär angestellter Kollege mindestens pro Stunde verdienen? Und hat er eigentlich Anrecht auf einen Lohnersatz im Krankheitsfall? Auf diese und alle weiteren Fragen zu den geltenden Arbeitsbedingungen gibt es jetzt eine einfache Antwort. Sie heisst: www.gav-service.ch. Diese von der Unia seit 2009 erarbeitete Datenbank bietet erstmals einer breiten Öffentlichkeit einen einfachen Zugang zu allen Bestimmungen von über 100 Schweizer Gesamtarbeitsverträge. Erfasst wurden alle allgemeinverbindlich erklärten GAVs sowie die wichtigsten nicht allgemeinverbindlichen Verträge. Sie regeln die Arbeitsbedingungen von über einer Million Arbeitnehmenden. Dank einer komfortablen Suchfunktion sind die zum Teil komplexen Informationen in einer auch für den Laien einfach verständlichen Form abrufbar. Ergänzt wird die GAV-Datenbank durch den bereits seit November 2010 äusserst erfolgreich laufenden Mindestlohnrechner, mit dem Angestellte ihren aktuell gültigen Mindestlohn auf der Basis ihrer Funktion und Qualifikation berechnen können. Einführungsangebot für interessierte Journalisten – Hotline 031 350 27 62 Die neue Online-Plattform der Gewerkschaft Unia ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen das Lohndumping und gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Denn damit sich die Arbeitnehmenden für ihre Rechte wehren können, müssen sie über die geltenden Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen informiert sein. Aber auch für die Arbeitgeber ist der Rechner ein wichtiger Fortschritt: Er hilft die vertraglichen Mindeststandards durchzusetzen und damit für alle gleich lange Spiesse zu schaffen. Bis Ende September bietet die Unia interessierten Journalisten unter 031 350 27 62 eine exklusive Einführung in die vielfältigen Möglichkeiten der neuen Online-Plattform.