Unia-Geschäftsleitungsmitglied freigesprochen

Das Basler Appellationsgericht hat heute ein Mitglied der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Unia vom Vorwurf der Nötigung im Zusammenhang mit einer Streikaktion freigesprochen. Die Unia zeigt sich über diesen Entscheid befriedigt.

Am 1. November 2007 hielt die damalige Regiosekretärin der Unia Nordwestschweiz Rita Schiavi mit ihren GewerkschaftssekretärInnen an einer Baustelle an der Bäumlihofstrasse in Riehen an, um streikwillige Bauarbeiter für eine bewilligte Demonstration in Zürich abzuholen. Dabei blockierten 3 Unia-Fahrzeuge für kurze Zeit die Strasse, sodass die Automobilisten gezwungen waren, umzukehren und einen kleinen Umweg in Kauf zu nehmen. Das Basler Strafgericht sprach Rita Schiavi daraufhin der Nötigung schuldig.

 

Heute hat nun das Basler Appellationsgericht dieses Urteil korrigiert und Rita Schiavi vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ein kurzer Umweg als Folge einer Streikaktion sei zwar für jeden Automobilisten ärgerlich, so das Appellationsgericht, könne aber nicht als Nötigung gelten.

 

Die Unia begrüsst diesen Entscheid. Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass Arbeitgeber immer wieder versuchen, das von der Verfassung garantierte Streikrecht mit Klagen wegen Nötigung- oder Hausfriedensbruch zu torpedieren. Zudem belasten solche leichtfertigen Klagen von Arbeitgeberseite die bereits überlasteten Gerichte und verursachen überflüssigen Verfahrensaufwand und Kosten. Sie müssen endlich ein Ende haben.