Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt Neuverhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag im Detailhandel ab

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat in einem offiziellen Schreiben an die Sozialpartner Ende September 2010 mitgeteilt, dass es keine Neuverhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag Detailhandel Basel-Stadt geben wird. Die Gewerkschaft Unia ist enttäuscht von diesem Entscheid. Aus Sicht der Unia bestätigt dieser Entscheid, dass auf Arbeitgeberseite kein Interesse an einer Sozialpartnerschaft und an geregelten fairen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten vorhanden ist.

Die Bereitwilligkeit seitens der Gewerkschaften und die Bemühungen von regierungsrätlicher Seite blieben vergebens: Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt Neuverhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag Detailhandel Basel-Stadt ab. Da bereits in den Verhandlungen 2009 kaum Entgegenkommen auf Arbeitgeberseite vorhanden war, ist die Ablehnung für die Gewerkschaft Unia keine Überraschung. Allerdings bedauert die Unia den Schritt des Gewerbeverbandes. Die Arbeitgebervertretung ist mit diesem Entscheid bereit, eine Tieflohnbranche nun gänzlich zu deregulieren.

 

Die Gewerkschaften Unia und Syna hatten den Gesamtarbeitsvertrag per Ende 2010 gekündigt, da die Bedingungen des bestehenden GAV schlicht überholt und nicht mehr tragbar sind. Allerdings haben die Gewerkschaften in diesem Zusammenhang immer betont, wie wichtig die Sozialpartnerschaft ist und dass die Bereitschaft der Gewerkschaften für Neuverhandlungen nach wie vor gegeben ist. Auf die entsprechende schriftliche Einladung dazu von Seiten der Gewerkschaften, willigte der Gewerbeverband schliesslich ein, allfällige Verhandlungen zu prüfen. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Gewerkschaften ihre Forderungen vorab schriftlich einreichen würden, und an Hand dieser würde dann entschieden. Dieses Vorgehen widerspricht gänzlich dem Verständnis von Sozialpartnerschaft und Vertragsverhandlungen. Trotzdem stimmten die Gewerkschaften Syna und Unia diesem Vorgehen wohlwollend zu und reichten gemeinsame Forderungen ein. Dies weil es für die Gewerkschaften selbstverständlich entscheidend ist, in dieser Branche faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu regeln. Auch der Regierungsrat hat in einem offiziellen Schreiben an die Sozialpartner die Bedeutung der Sozialpartnerschaft betont und den Wunsch geäussert, dass wieder ein GAV im Detailhandel zustande komme.

 

Die Gewerkschaft Unia wird sich aber selbstverständlich weiterhin für die Interessen der Beschäftigten im Verkauf stark machen, auch im Zusammenhang mit einer allfälligen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für den Kanton. Der Gewerbeverband hat nun die minimalen Schutzbestimmungen zu Fall gebracht, die bei einer Liberalisierung die Beschäftigten vor den zu erwartenden negativen Folgen von ausgedehnten Ladenöffnungszeiten für die Verkäuferinnen und Verkäufer bedingt geschützt hätten. Damit wird die Verhinderung liberalisierter Ladenöffnungszeiten für die Beschäftigten nun umso wichtiger.

 

Für Rückfragen:

Toya Krummenacher, Leiterin Sektor Tertiär Unia Nordwestschweiz