Clariant-Belegschaft kündigt Protestaktionen gegen den Kahlschlag an
Die Art und Weise, wie Clariant die Mitte Februar angekündigten Massenentlassungen abwickelt, verstösst gegen Art. 9ff des Mitwirkungsgesetzes, OR Art. 335d-g und Art. 32ff des geltenden Gesamtarbeitsvertrages (siehe Beilagen). Diese Bestimmungen definieren die Vorgehensweise bei Massenentlassungen und insbesondere das Konsultationsverfahren. Bei einer beabsichtigten Massenentlassung haben die Belegschaft beziehungsweise deren Vertreter in jedem Fall das Recht, vor dem definitiven Entscheid informiert und einbezogen zu werden. Nur so können sie ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen und Vorschläge zur Minderung von Entlassungen erarbeiten.
Im vorliegenden Verfahren wurden die Belegschaft beziehungsweise deren Vertreter weder rechtzeitig informiert, noch hat die Clariant den Genannten, wie in den Bestimmungen verankert, „zweckdienliche Auskünfte“ gewährt. Es kann jedoch keine sozialpartnerschaftliche Konsultation im Sinne des Gesetzes erfolgen, solange sich die Betroffenen kein verlässliches Bild von der finanziellen Lage, vom Stand der Investitionen oder von den Marktaussichten machen können.
In zwei Schreiben (siehe Beilagen) fordert die Gewerkschaft Unia Clariant-Chef Hariolf Kottmann nun dazu auf, sowohl bezüglich Massenentlassungen als auch bezüglich Vernehmlassungsverfahren die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Damit ein konstruktives Gespräch eingeleitet werden kann, schlägt die Gewerkschaft Unia zudem einen runden Tisch mit Vertretern aus der Volkswirtschaftsdirektion, den Sozialpartnern und der Belegschaft vor. Sollte sich Clariant weiterhin weigern, das Mitwirkungsgesetz und den Gesamtarbeitsvertrag zu respektieren, erwägt die Gewerkschaft Unia, gerichtliche Schritte gegen den Konzern vorzunehmen.
Betriebskommission, Belegschaft und Gewerkschaft verleihen ihren Forderungen an Kundgebungen vom 11. März Nachdruck: ab 5 Uhr morgens vor dem Clariant-Hauptsitz in Muttenz, ab 9 Uhr in Liestal, mit einem Umzug durch die Stadt und einer Kundgebung vor dem Landrat (Einladung folgt).
Für Rückfragen:
Manuel Wyss, Stv. nat. Branchenleiter chemische und pharmazeutische Industrie
Beilagen:
- Gesamtarbeitsvertrag Basler Chemie: massgebliche Artikel
- Mitwirkungsgesetz und Obligationenrecht: massgebliche Artikel
- Brief an Clariant-Chef Hariolf Kottmann vom 18. Februar
- Brief an Clariant-Chef Hariolf Kottmann vom 26. Februar