Nein zu 1000 Franken weniger Lohn!

Die Plattenleger der Region wehren sich gegen die Aufkündigung des regionalen Gesamtarbeitsvertrags durch die Plattenlegerfirmen

Über 40 Plattenleger aus der Region Basel haben heute mittag an einer Protestversammlung vor dem Haus des Gewerbeverbandes an der Elisabethenstrasse in Basel teilgenommen. Damit protestierten sie gegen die Kündigung des regionalen GAV durch die Arbeitgeber. Ende August hatten die Arbeitgeber vorgeschlagen, auch in der Region Basel den sogenannten überregionalen Vertrag zu übernehmen. Dieser Vorschlag ist aber für die Plattenleger ganz und gar inakzeptabel. Als Folge davon müssten sie mit Lohneinbussen von bis zu Fr. 1200.- rechnen! Es ist klar, dass die Plattenleger der Region und die Gewerkschaft Unia darauf nicht eingehen können. Damit droht ein vertragsloser Zustand ab Januar 2010.

Der schlechtere Lohn ist nur ein Grund, weshalb sich die Plattenleger gegen den schweizerischen Vertrag wehren. Es gibt darin zahlreiche weitere problematische Regelungen. So sind die vorgesehenen Leistungen bei Krankheit und Unfall schlechter und der Vertrag würde die Akkordarbeit wieder einführen. Dass der Basler Vertrag im Vergleich dazu so fortschrittlich ist, hat seinen guten Grund: Seit 1947 gibt es den Plattenleger-GAV BS und BL, der überregionale GAV dagegen ist erst einige Jahre alt und ist noch mitten im Aufbau begriffen. Der drohende Kahlschlag würde im Übrigen auch die hohe Qualität und den ausgezeichneten Ruf des Plattenlegergewerbes in der Region gefährden.

Inzwischen haben die Arbeitgeber vorgeschlagen, den regionalen GAV mit einer Nullrunde um ein Jahr zu verlängern. Es kann aber nicht sein, mit dem Mittel der Vertragskündigung einfach die fälligen Lohn- und Vertragsverhandlungen zu umgehen und dann in einem Jahr dasselbe Spiel wiederholen zu wollen.

An der Protestversammlung von heute mittag haben die Plattenleger mit grossem Mehr einem Kompromissvorschlag zugestimmt: Der geltende GAV soll um zwei Jahre verlängert werden. Ende 2010 sollen aber wieder Lohnverhandlungen durchgeführt werden.

Die Grundlage für einen neu auszuhandelnden GAV muss in jedem Fall der bestehende Basler Vertrag sein. Gegen jede andere Lösung werden sich die Plattenleger entschieden zur Wehr setzen.

 

Weitere Informationen:

Luciano D'Alessio luciano.dalessio[at]unia.ch

Mario Ricciardi mario.ricciardi.@unia

Mit bestem Dank für Ihr Interesse

Unia Nordwestschweiz