Starker Sozialplan mildert Folgen der Werksaufgabe der Metallum AG in Pratteln
Alle Beschäftigten erhalten für jedes Dienst- sowie für jedes Altersjahr ab 29 eine Abgangsentschädigung. Wer ab März Arbeitslosengeld beziehen muss, erhält von der Metallum AG eine Kompensation für die obligatorischen 5 Wartetage. Wer wegen einer neuen Stelle weiter als 20 km umzieht, erhält von der Metallum AG eine Umzugsentschädigung von 3000 Franken. Darüber hinaus werden all jene Dienstaltersgeschenke ausbezahlt, die in den nächsten zwei Jahren fällig geworden wären.
Für Rückfragen:
Bruno Baumann, Gewerkschaftssekretär Industrie, T. 076 560 13 20