Für faire Arbeitsbedingungen während der Euro 08

Medienkonferenz der Gewerkschaftsbünde beider Basel 9. Mai 2008

An der Medienkonferenz von heute morgen haben die Gewerkschaften der Region ihre Forderungen für faire Arbeitsbedingungend und eine wirksamen Arbeitnehmerschutz während der Euro 08 vorgestellt. Dabei geht es einzig darum, wenigstens minimale Standards bei den Arbeits- und Lohnbedingungen zu gewährleisten. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat sich mit fadenscheinigen Argumenten dazu für nicht-zuständig erklärt – dies trotz zahlloser Ausnahmregelungen in anderen Bereichen - Stichwort Aufhebung des Nachtflugverbots, Einschränkung der Gewerbefreiheit beim Bierverkauf, Sonntagsverkäufe, Nachtöffnung der Gastwirtschaften. Ebenso wenig gab die Basellandschaftliche Regierung gestern befriedigende Antworten auf die Fragen von Landrätin Eva Chappuis nach der Bewältigung der vorhersehbaren Engpässe in der Gesundheitsversorgung und nach der Einhaltung des Arbeitsgesetzes.

An der Medienkonferenz nahmen teil: Rita Schiavi (Regionalsekretärin Unia Nordwestschweiz, Interimspräsidentin BGB), Urs Müller (Präsident VPOD Nordwestschweiz, Interimspräsident BGB), Eva Chappuis (Landrätin BL, Co-Präsidentin GBBL) sowie Rudolf Kaske (Vorsitzender der österreichischen Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft „vida“, Vorstandsmitglied ÖGB).

 

Im privatwirtschaftlichen Bereich fordern die Gewerkschaften

  • die vorübergehende Ausdehnung der Gesamtarbeitsverträge für den Detailhandel BS, den Reinigungs-GAV und den GAV für die Sicherheitsdienste auf alle Betriebe.
  • ein Sicherheitskonzept, mit dem die Sicherheit der Beschäftigten z. B. in den Läden und Gaststätten und auf dem Nachhauseweg gewährleistet werden kann.
  • eine Minimallohnempfehlung von Fr. 20.— pro Stunde sowie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit.

In den Bereichen Sicherheit, Schieneverkehr, Verkauf und Gastgewerbe gibt es dagegen in Österreich viel weiter gehende Bestimmungen für den Schutz der ArbeitnehmerInnen, wie Rudolf Kaske von der Gewerkschaft „Vida“ erläuterte. Insbesondere im Sicherheitsbereich ist es gelungen, einen Sonderkollektivvertrag für Veranstaltungen zu vereinbaren, der über die Euro 08 hinaus Gültigkeit haben wird und der wichtige Eckpunkte wie Mindestlöhne, Ulraubsentgelt, Überstundenregelungen und Nachtzulagen enthält.

Im öffentlichen Bereich gilt zwar der Grundsatz, dass die entstehende Überzeit mit Zeit kompensiert werden soll. Wie die voraussichtlich über 400'000 Zusatzstunden aber tatsächlich aufgefangen werden können, ist in vielen Bereichen völlig unklar. Wird die Überzeit wirklich kompensiert, so rechnet etwa die Kantonspolizei BL mit, dass die Sicherheit nur noch eingeschränkt gewährleistet werden kann. In den Spitälern ist derzeit noch völlig offen, wie in diesem Jahr nach dem Wegfall des wichtigen Ferienmonats Juni schon nur die regulären Ferien bezogen werden können. Klare Überzeitregelungen sind eine Massnahme zum Gesundheitsschutz und liegen damit auch im Interesse der Arbeitgeber. Die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst freuen sich auf die Einsätze während der Euro 08, aber sie wollen dafür klare und faire Regeln. Obwohl die Gewerkschaften schon seit längerem auf die Problematik aufmerksam machen, scheint für die Behörden einzig das „Prinzip Hoffnung“ zu gelten. So ist es völlig offen, wie die Rettungs- und Sicherheitsdienste noch auf zusätzliche grössere Vorkommnisse (z. B. Grossbrand, Hochwasser) würden reagieren können.

 
Thomas Duarte
Sekretär Basler Gewerkschaftsbund

Nähere Informationen bei: Rita Schiavi (BGB / Unia NWS) Tel. 079 440 89 20 / Urs Müller (BGB / VPOD Region Basel) Tel. 079 507 46 88