Bau: Das blüht uns nach dem 1.Oktober
Bau 204 im Werk Kaiseraugst (AG) von Roche wird innen ausgehöhlt. Den Auftrag hat die bekannte Abbbruchfirma Martig aus Allschwil (BL) erhalten. Die Firma hat den Auftrag an den Subunternehmer „Shaba Sarl“ aus Porrentruy (JU) weitergegeben.
Eine Kontrolle der Gewerkschaft Unia hat letzte Woche aufgedeckt, dass die Firma Shaba Sarl ihre bei Roche im Einsatz stehenden Arbeiter nicht nach Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sondern nach dem Obligationenrecht beschäftigt. Das heisst, den Arbeitern aus Porrentruy – alle sind albanischer Herkunft – wird zwar der Mindestlohn von Fr. 23.55 pro Stunde bezahlt. Dafür aber bekommen sie:
- keine Mittagszulage (Fr. 12.- pro Tag),
- ihre Reisezeit (über 30 Minuten pro Tag) ist nicht bezahlt,
- nur einer statt acht Feiertage ist entschädigt,
- alle Mitarbeitenden haben nur vier (statt z.T. fünf oder sechs) Wochen Ferien,
- sie kommen nicht in den Genuss der frühzeitigen Pensionierung,
- und sie bekommen statt einem 13. Monatslohn eine Gratifikation bei wirtschaftlichem Erfolg.
In diesem Fall kann die Gewerkschaft noch dafür sorgen, dass die Arbeiter korrekt entschädigt werden. Wäre dieser Fall nach dem 1.Oktober entdeckt worden, wären ihr die Hände gebunden. Denn dann gilt der Gesamtarbeitsvertrag nicht mehr – die Spielregeln sind ausser Kraft gesetzt und die Unternehmen sind frei, wem sie wie viel zahlen wollen. Das aktuelle Beispiel zeigt exemplarisch zwei Dinge:
- Ist der GAV ausser Kraft gesetzt, so gewinnen die grösseren Unternehmen auf Kosten der Kleinen. Profiteurin im aktuellen Fall ist die Firma Martig, die dank dem billigen Subunternehmer an diesem Auftrag gut verdienen kann.
- Ist der GAV ausser Kraft, so wird eine weitere Runde im Preiskampf eingeläutet. Die Bauherrschaften, die schon heute alles tun um die Preise zu drücken, haben dann freie Bahn.