Basel-Stadt macht nicht genug gegen Lohndumping

Die Tripartite Kommission Basel-Stadt stellt in ihrem Jahresbericht fest, dass „kein systematisches Lohndumping“ im Zuge des freien Personenverkehrs festgestellt werden konnte. Die Gewerkschaft Unia teilt diese Einschätzung nicht, und fordert bessere und breitere Kontrollen.

 

Wie kommt es, dass von der Tripartiten Kommission (TPK) nur beruhigende Nachrichten kommen, während in der Bevölkerung das Gefühl herrscht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland würden zu tieferen Löhnen angestellt und deshalb gegenüber hier ansässigen Arbeitnehmenden bevorzugt?
 
Bessere Kontrolle des Arbeitsmarktes!
Die Tripartite Kommission (TPK) des Kantons Basel-Stadt hat ihren Jahresbericht veröffentlicht. Sie stellt in einer Medienmitteilung fest, dass in der von ihr kontrollierten Bereichen Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen die Ausnahme bilden und kein systematisches Lohndumping festgestellt werden konnte.
 
Eine ganz andere Realität treffen die paritätischen Kommissionen an, welche mit ihrer Kontrollorganisation Basko die Kontrollen in denjenigen Bereichen durchführen, wo es allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) gibt - hauptsächlich im Bau- und Baunebengewerbe. Die Kontrollen der Basko führten in der Hälfte aller Fällen zur Feststellung von Verstössen gegen die GAV-Bestimmungen! Wieso sollte dies in anderen Bereichen, die nicht von der Basko kontrolliert werden dürfen, anders sein?
 
Nicht nur in Tiefstlohnbereichen kontrollieren!
Die TPK hat sich bisher hauptsächlich darauf beschränkt, Kurzaufenthalterinnen und Temporärangestellte zu kontrollieren und Kontrollen in Bereichen mit tiefen Löhnen, in sogenannten Risikobranchen, durchzuführen. So wurden beispielsweise die Löhne in Callcentern und bei Pizzakurieren kontrolliert, nicht aber in qualifizierten Tätigkeiten wie Optikern, Pflegeangestellten in privaten Einrichtungen, administrativen Angestellten etc.
 
Die Leistungsvereinbarung der Tripartiten Kommissionen mit dem Bund sieht aber vor, dass nicht nur 3% der Betriebe in Risikobranchen, sondern auch 2% der übrigen Betriebe kontrolliert werden müssen. Es ist auch Aufgabe der Tripartiten Kommissionen, generell den Arbeitsmarkt zu beobachten. Dies soll verhindern, dass, wegen der Öffnung des Arbeitsmarktes, die Löhne unter Druck geraten.
 
Auf den 1. Juni dieses Jahres ist ein weiterer Schritt zur Öffnung des Arbeitsmarktes erfolgt: Die Kontingente für die EU-17-Länder sind weggefallen und der Zugang für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ist erleichtert worden. In Anbetracht der geringen Bereitschaft der TPK, ernsthafte Kontrollen durchzuführen, stellt sich die Frage, ob Basel-Stadt auf diese weitere Öffnung des Arbeitsmarktes vorbereitet ist!
 
 
Weitere Informationen:
Rita Schiavi, Regionalsekretärin Unia Nordwestschweiz