Verzögerungstaktik ausgeschöpft: Der Mindestlohn in Baselland muss jetzt vors Volk kommen

Am 21. Mai hat die Justiz- und Sicherheitskommission des Kantons Baselland in ihrem Bericht die Rechtsgültigkeit der kantonalen Mindestlohninitiative einstimmig bestätigt. Die Unia Aargau-Nordwestschweiz fordert nun, dass die Initiative nicht weiter verschleppt, sondern so bald wie möglich vor das Stimmvolk gebracht wird.

Am 21. Mai hat die Justiz- und Sicherheitskommission des Kantons Baselland in ihrem Bericht die Rechtsgültigkeit der kantonalen Mindestlohninitiative einstimmig bestätigt. Die Unia Aargau-Nordwestschweiz fordert nun, dass die Initiative nicht weiter verschleppt, sondern so bald wie möglich vor das Stimmvolk gebracht wird.

Wir erinnern uns: Am 4. Juli letzten Jahres hat die Unia 2000 Unterschriften für die Mindestlohn-Initiative im Kanton Baselland eingereicht. Die Initiative zielt darauf ab, Dumpinglöhne im Kanton zu unterbinden. Diese wichtige Initiative ist aber von den bürgerlichen Parteien, gemeinsam mit einer Mehrheit der Grünen, mit einer unwürdigen Verzögerungstaktik behindert worden.

Mindestlöhne sind bereits Realität

Kantonale Mindestlöhne sind in der Schweiz bereits eine Realität und darüber hinaus gestützt durch das Bundesgericht und verschiedene juristische Gutachten. So hatte auch der Rechtsdienst des Regierungsrates die Initiative als rechtlich einwandfrei beurteilt und darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Ungültigkeit «gegen alle Lehrmeinungen und bereits ergangenen Gerichtsurteile» begründet werden müsste. Dennoch übergab die bürgerliche Mehrheit des Landrates im Januar 2024 die Initiative der JSK zur Überprüfung.

Die Angst der Bürgerlichen

Die Aufgabe an die JSK hatte somit nicht die Klärung einer rechtlichen Unsicherheit zum Ziel, sondern muss als Verzögerungstaktik gesehen werden. Das zeigt, dass die Bürgerlichen sich vor dieser Initiative fürchten und noch jedes Mittel nutzen, um die Abstimmung hinauszuschieben. Dabei schreckt die bürgerliche Mehrheit auch nicht davor zurück, Steuergelder aufzuwenden - die JSK hat nämlich den Juristen Felix Uhlmann beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Wohlwissend, dass dieser die Rechtsfragen bereits in einem früheren Gutachten geklärt hatte. Es überrascht deshalb nicht, dass das Gutachten die Rechtsgültigkeit der Initiative bestätigt.

Die Abstimmung kann kommen

Mit dem neuen Gutachten sind nun alle Rechtsfragen ein für alle Mal geklärt. Endlich also kann die Vorlage zur Abstimmung kommen. Wir fordern Regierung und Parlament dazu auf, diese Angelegenheit prioritär zu behandeln und die Initiative so bald wie möglich vor das Stimmvolk zu bringen. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten sind Massnahmen zur Bekämpfung von Dumping-Löhnen jetzt dringend notwendig.

 

Weitere Informationen:

Simon Gerber
Gewerkschaftssekretär Politik & Kommunikation

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