Unia gewinnt Fall vor Gericht: Siegfried unter Druck

Gemeinsam mit der Unia hat ein mutiger Arbeiter gegen die Firma Siegfried geklagt und Recht erhalten. Die Firma muss ihm ausgefallene Stunden gutschreiben. In einer Medienmitteilung akzeptiert Siegfried das Urteil. Damit müssen sie auch allen anderen Betroffenen den Lohn zurückerstatten, statt sie aufzurufen, sich freiwillig zu melden. Dieses Vorgehen macht Druck auf weitere Angestellten und ist inakzeptabel.

Vor einer Woche ist bekannt geworden, dass die Unia mit einem Mitarbeiter der Firma Siegfried, im Falle der 2021 aufgrund einer Cyberattacke unterschlagenen Stunden, vor Gericht gewonnen hat. Das Gericht hat entschieden, dass Cyberattacken in das Risiko des Betriebes fallen und Siegfried nicht berechtigt ist, das Gleitzeitkonto in das Minus zu belasten. Siegfried muss dem Angestellten die Stunden zurückerstatten, soweit er durch die Belastung ins Minus gefallen ist.

In einer Medienmitteilung stellen sie sich als Opfer dar und den Mitarbeiter an den Pranger. Betroffene, deren Gleitzeitkonto ebenfalls in das Minus gefallen ist, bei der Firma melden. Damit setzt die Firma Mitarbeiter unter Druck, denen sie effektiv Lohn schuldet. Das ist inakzeptabel. Die Unia und die Betriebsarbeiterkommission verlangen, dass dies nun für alle Betroffenen automatisch umgesetzt wird und die Firma aufhört, den klagenden Mitarbeiter an den Pranger zu stellen.


Gemäss der internen Mitteilung akzeptiert die Firma das Urteil. Folglich ist es absolut fragwürdig, warum die Betroffenen aber ihre Stunden nur bekommen, wenn sie sich freiwillig melden. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Die Betroffenen sowie auch die Unia verlangen, dass die Firma Siegfried als Arbeitgeberin Verantwortung zeigt und im Sinne des Gleichbehandlungsprinzip handelt.

Arbeitnehmende haben Anrecht auf den geschuldeten Lohn

2021 waren die Angestellten der Industrie-Firma Siegfried gezwungen, ihre Arbeit vorerst einzustellen, aufgrund einer Cyberattacke. Als Lösung für diese unfreiwillige Notsituation belastete Siegfried die fehlenden Stunden dem Gleitzeitkonto aller Mitarbeiter des Standortes Somit rutschten viele von ihnen in Minusstunden, selbst wenn sie zuvor keine hatten. Gemäss Personalreglement musste sie diese bis zum Ablauf des Jahres aufarbeiten. Die Firma Siegfried behauptet noch immer, dass dieser Entscheid von allen Mitarbeitenden getragen wurde, weswegen sie dafür keine Löhne schulden würden. Damit hat die Firma schon damals ihre Mitarbeitenden unter Druck gesetzt.

Gemeinsam mit der Unia hat ein Betroffener vor Gericht geklagt und gewonnen: Die Anordnung der Firma Gleitzeit zu beziehen, weil die Betroffenen durch die Cyberattacke nicht arbeiten konnten, war bei negativem Gleitzeit-Guthaben nicht zulässig. Damit gewinnt ein erster betroffener Angestellter vor Gericht und alle anderen Betroffenen müssen nun kompensiert werden.