Bürgerliche in Baselland blamieren sich mit dem Versuch, die Mindestlohninitiative zu verzögern.

Heute hat sich die Angst der Bürgerlichen vor Profitverlust zugespitzt. Eine Mehrheit versucht, die Initiative für 22 Franken pro Stunde Mindestlohn aufzuhalten und versteckt sich dabei hinter der Justiz- und Sicherheitskommission. Dieses Unterfangen ist eine Blamage, da bereits mehrere Urteile und Gutachten bestehen, die den Mindestlohn für rechtskräftig und sinnvoll erklären.

In Baselland hat heute der Landrat getagt und über die hängigen Initiativen beraten. Dabei hat die bürgerliche Mehrheit entschieden, die Initiative der Gewerkschaft Unia, der Kommission für Justiz und Sicherheit zur Prüfung zu übergeben. Sie soll auch prüfen, ob kantonsfremde Arbeitgeber verpflichtet werden können, den Mindestlohn zu zahlen. Mit dieser Verzögerungstaktik blamieren sich die Bürgerlichen vor ihren Kolleg:innen und den Stimmbürger:innen.

Es ist völlig klar, dass sich die bürgerliche Mehrheit mit dem Entscheid, die Justiz- und Sicherheitskommission zu beauftragen, hinter ebendieser verstecken und aus der Verantwortung nehmen wollen. Denn in dem Gutachten von März 2021 ist der renommierte Staatsrechtler Felix Uhlmann zum Schluss gekommen, dass die Zürcher Mindestlohn-Initiative rechtsgültig ist. Das Baselbieter Mindestlohn-Gesetz entspricht der Zürcher Fassung. Durch die Milo-Initiative ist der Grundsatz der Rechtsgleichheit gewahrt und der freie Marktzugang für alle Anbieter gewährleistet.

Mit dieser Verzögerungstaktik blamieren sich die Bürgerlichen und sie zeigt, dass diese politischen Kräfte Angst haben. Denn die Reichen schreien immer am lautesten, wenn es darum geht, geringer Verdienende zu unterstützen, Kantone von sozialen Leistungen zu entlasten und den Menschen in schlecht bezahlten Jobs Würde und Respekt zu zeigen. Sie werden sich jedoch nicht über die Bedürfnisse, Anliegen und Entscheide des Stimmvolkes hinwegsetzen können. Sollte der Landrat die Initiative trotzdem für ungültig erklären, wird die Unia beim Kantonsgericht eine Beschwerde einreichen