Mindestlohninitiative im Kanton Baselland fordert 22 Franken pro Stunde

Nach Basel-Stadt soll nun auch Baselland eine Lohnuntergrenze erhalten. Damit werden Unternehmen geschützt, Arbeitnehmende erhalten ein sicheres Einkommen, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein und der Kanton wird entlastet. Die Unia startet heute mit dem Sammeln der Unterschriften.

Durch das Mindestlohngesetz in Baselstadt und der sehr schwammigen Verordnung sind nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch zahlreiche Unternehmen in einer schwierigen Situation. Die Unia fordert mit der Mindestlohninitiative in Baselland gleichlange Spiesse – für die Unternehmen und die Pendler:innen beider Kantone – und startet heute mit dem Sammeln der nötigen Unterschriften. Rund 4% der Beschäftigten im Baselbiet verdienen unter 22 Franken pro Stunde. 22 Franken pro Stunde entsprechen 60% des Medianlohns. Mit der Einführung einer Lohnuntergrenze wird also mit wenig Aufwand viel bewirkt. Denn trotz Erwerbsarbeit können zahlreiche Baselbieter und Baselbieterinnen ihr Leben nicht selbst finanzieren. Das bedeutet Auslagen für den Kanton und die Steuerzahler:innen.

 

Mindestlohn ist wegweisend für die politischen Kräfte im Baselbieter Wahljahr

Nach Annahme der Revision zum Steuergesetz ist es umso wichtiger, die Schwachen zu schützen und für eine soziale Gesellschaft zu kämpfen. Die Initiative gibt im Wahljahr 2023 den politischen Kräften die Möglichkeit, sich für ihre Mitglieder, vor allem die Frauen aus den Tieflohnbranchen und für den Kanton einzusetzen aber auch schweizweit ein klares Zeichen für Solidarität, wirtschaftliche Stabilität und Fairness zu setzen.

Die Höhe des Mindestlohnes richtet sich nach den Berechnungen für die Ergänzungsleistungen der AHV und IV. Damit ist die Rechtmässigkeit des Mindestlohnes als sozialpolitische Massnahme gegeben. Es bezweckt die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Kanton Basel-Landschaft Arbeitsleistungen erbringen und schützt vor Armut trotz Erwerbstätigkeit.

 

Positive Effekte auf die Region und die Wirtschaft

Ein Mindestlohn ist nicht nur für die Arbeitnehmenden von Nutzen, sondern bringt allen etwas. Es ist nicht tragbar, dass Arbeitnehmende mit einer Vollzeitstelle auf Prämienverbilligung, Sozialhilfe oder andere finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Denn mit diesen Mitteln werden die Tiefstlöhne von der Allgemeinheit quersubventioniert. Die Kosten für die Tiefstlöhne bezahlen wir somit alle. Ein weiterer Effekt des Mindestlohns ist die Veränderung des Konsumverhaltens der Betroffenen. Denn durch die Erhöhung der Kaufkraft wird der Konsum gestärkt, was wiederum den regionalen Betrieben entgegenkommt. Ausserdem sorgt es für gleich lange Spiesse im Wettbewerb mit Betrieben aus Basel-Stadt, denn dort existiert bereits ein Mindestlohn.

 

Wirksame Kontrollen schützen Unternehmen und Arbeitnehmende

Damit der Mindestlohn wirksam ist, muss dafür gesorgt werden, dass er auch eingehalten wird. Deshalb will das Gesetz auch, dass die Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert – und auch sanktioniert - wird.  Als Sanktionen sind Bussen vorgesehen sowie aber auch das teilweise verrechnen der Kontrollkosten. Zudem soll das Parlament den Sozialpartnern Bericht erstatten über die durchgeführten Kontrollen.

 

Für weitere Fragen und Anliegen:

Daria Frick, Politik und Kommunikation, 061 686 76 16, daria.frick[at]unia.ch