Unia begrüsst ein Lohngleichheitsanalysengesetz (LAG) ab 50 Mitarbeitenden

Der Entwurf für das neue Gesetz der Lohngleichheitsanalyse wurde zur Vernehmlassung freigegeben. Die Unia begrüsst ein Lohngleichheits- analysengesetz ab 50 Mitarbeitenden, fordert aber konkrete Sanktionen wo Diskriminierung festgestellt wurde.

Der Stand der Unia ist klar: Eine Lohndiskriminierung ist inakzeptabel und birgt Spannungen und soziale Ungerechtigkeit für eine Gesellschaft. Die Unia Aargau-Nordwestschweiz begrüsst die vorliegende Gesetzgebung, eine Lohngleichheitsanalyse ab 50 Mitarbeitenden einzuführen und schlägt vor, Sanktionen festzulegen, wenn sich Unternehmen nicht an das vorliegende Gesetz halten. Auch sollten Lernende vom Lohngleichheitsanalysengesetz nicht ausgeschlossen sein, denn schon vom ersten Arbeitstag an sollten sich insbesondere auch junge Menschen in einer Gesellschaft entwickeln können, wo es keinen Platz für Diskriminierung und soziale Diskrepanzen gibt.

Dass im Jahr 2022 die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann immer noch nicht selbstverständlich ist, ist skandalös. Der Weg zur Gleichstellung gestaltet sich holprig und dieser soziale Graben muss endgültig geschlossen werden. Die Vernehmlassung zum Lohngleichheitsanalysengesetz ab 50 Mitarbeitenden im Kanton Basel-Stadt ist leider nur ein kleiner Schritt in Richtung Geschlechtergleichstellung.

Dass eine Lohngleichheitsanalyse in ihrer Umsetzung in Unternehmen zuerst ab 100 eingeführt wurde, und jetzt ab 50 Mitarbeitenden gelten soll, zeigt, dass die Lohngleichheit sehr schleppend in der Gesellschaft ihren Platz findet. Schon seit 40 Jahren ist die Lohngleichheit von Frauen und Männern in der Bundesverfassung verankert. Nichtsdestotrotz zeigt die Lohngleichheit von Frauen und Männern heute, im 21. Jahrhundert immer noch grosse und unerklärliche Lücken. Diese ungerechte Lohnverteilung belegt die schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)* aus dem Jahr 2018. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen im privaten Sektor beträgt 19.6%, davon sind 44.3% unerklärt, im öffentlichen Sektor beträgt der Lohnunterschied etwas weniger, nämlich 18.1% und davon sind 37.2% unerklärt. Diese grossen Unterschiede sind potenziell diskriminierend und können keinen klar identifizierbaren Faktoren zugeteilt werden.


Unia sieht den Kanton in der Pflicht, die Umsetzung und Kontrolle des Lohngleichheitsanalysengesetzes zu versichern, und mit Sanktionen die Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, sollten sie sich nicht an das Gesetz halten.


*Bundesamt für Statistik www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/loehne-erwerbseinkommen-arbeitskosten/lohnniveau-schweiz/lohnunterschied.html


Weitere Informationen:
Mirjana Vuckovic, Kommunikation & Marketing, Aargau-Nordwestschweiz: + 41 61 686 73 67, mirjana.vuckovic@unia.ch