Vernichtendes Urteil - Kiga setzt sich eigenmächtig über Sonntagsarbeits-Verbot hinweg

Das Baselbieter Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) hat sich entgegen dem Gesetzeszweck über das Verbot für Sonntagsarbeit hinweggesetzt. Zu diesem Entscheid kommt das Baselbieter Kantonsgericht. Das Kiga bewilligte 2018 nachträglich Arbeit an einem Feiertag auf der kantonseigenen Baustelle für den FHNW-Campus in Muttenz.

Die Kantonsrichter finden deutliche Worte für das Fehlverhalten des Kiga: Es sei nicht Sache der Behörden, die Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot weit und entgegen dem Sinn und Zweck des Gesetzes auszulegen. Damit erhält die Gewerkschaft Unia recht, die gegen die nachträgliche Erteilung der Bewilligungen geklagt hatte.

Ins Rollen kam der Fall, als die Kontrolleure der sozialpartnerschaftlichen Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) am arbeitsfreien 1. Mai 2018 beim FHNW-Campus in Muttenz eine Baustelle in Vollbetrieb vorfanden. Von den 16 Firmen vor Ort konnten lediglich vier eine Sonntagsarbeit-Bewilligung vorweisen. Nachdem die AMKB den Fall dem zuständigen Kiga gemeldet hatte, sprach dieses ohne zu zögern die restlichen Bewilligungen nachträglich aus, obwohl die Kriterien dafür in keiner Weise erfüllt waren. Die Unia wehrte sich gegen dieses willfährige Vorgehen des Amtes, fand aber beim Regierungsrat kein Gehör. Deshalb wandte sie sich ans Kantonsgericht.

Die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts stützt nun in seinem Urteil die Auffassung der Unia vollumfänglich; Nicht nur hätten das Kiga die Bewilligungen nicht nachträglich ausstellen dürfen. Darüber hinaus war auch die Begründung für die beantragte Sonntagsarbeit unzureichend. Denn solche Ausnahmebewilligungen sind nur bei einem dringenden Bedürfnis gestattet – ein solches lag aber nicht vor. Das Gericht hält fest, dass der Schutz der Arbeitnehmenden höher zu gewichten ist als wirtschaftliche Interessen. Nacht- und Sonntagsruhe und somit der Schutz der Arbeitnehmer dürfen nicht ausgehöhlt werden.

Das Urteil ist eine klare Warnung an das Kiga, in Zukunft nicht mehr ohne gesetzliche Grundlage im Dienst von ausbeuterischen Unternehmen Bewilligungen für Sonntagsarbeit auszustellen. Besonders verwerflich ist diese willfährige Praxis bei kantonalen Baustellen, wo dem Kiga der Vorwurf der Befangenheit gemacht werden muss. Zudem hat der Kanton eine Vorbildpflicht.

Die Unia fordert den Regierungsrat Basel-Landschaft auf, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. Die politische Führung muss sicherstellen, dass das Kiga die öffentlichen Interessen vertritt und gesetzeskonform handelt, statt weiterhin nach der Pfeife der Arbeitgeber zu tanzen.