Lohndumping bei den Basler IWB: Brutschins hilfloses Ablenkungsmanöver

Dutzende polnische Bauarbeiter schuften auf der Baustelle der Kehrichtverbrennungsanlage – ohne Ruhetag, ohne Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit und weit über der maximal erlaubten Stundenzahl pro Woche. SP-Regierungsrat Christoph Brutschin entzieht sich seiner Verantwortung: Stattdessen versucht er, von diesem Versagen abzulenken. Die Unia fordert Brutschin auf, die Prozesse seines Amts zu überarbeiten, damit der Kanton künftig den Gesetzen folgt.

So unverblümt hat wohl kaum je ein Regierungsrat das Versagen seines Amtes öffentlich eingeräumt: «Weil das Mail beim Team Schwarzarbeit einging, überprüfte das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) diesen Mitarbeiter. Er war ordentlich angemeldet, also kein Fall für Schwarzarbeit», führte Regierungsrat Brutschin heute in der Basler Zeitung (BaZ) aus. Deshalb habe das AWA nichts unternommen, obwohl die Meldung der AMKB schwarz auf weiss zeigt:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden wurde mit täglich 10 Arbeitsstunden an sieben Tagen massiv überschritten.
  • Der obligatorische Ruhetag wurde nicht gewährt.
  • Die nötigen Ausnahmebewilligungen für die Arbeit in der Nacht und am Sonntag lagen nicht vor.

Damit wurden gravierende Verstösse gegen das Arbeitsgesetz ignoriert. Der Vollzug des Arbeitsgesetzes ist aber eine Kernaufgabe des AWA. Das scheint Brutschin, auch nach zwölf Jahren Verantwortung für das AWA, nicht anzuerkennen: «Dem Amt sind die Hände gebunden», lässt er sich zitieren, schiebt die Verantwortung auf die Sozialpartner und droht der AMKB mit rechtlichen Schritten. Das Arbeitsgesetz ist dabei eindeutig: «Der Vollzug des Gesetzes und der Verordnungen obliegt […] den Kantonen» (Art. 41)».

Mit diesem Ablenkungsmanöver sieht Brutschin schlecht aus, rückt er doch die Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern unter schlimmsten Bedingungen und im Auftrag des Kantons in den Hintergrund. Die Unia fordert das AWA und das zuständige Departement auf, die Verstösse auf der IWB-Baustelle zu sanktionieren und die eigenen Arbeitsabläufe in den Griff zu bekommen, damit eine solche Ausbeutung nicht mehr vorkommt – erst recht nicht im Auftrag des Kantons.