Unia fordert Schutz der Arbeitnehmenden und sofortige Aufklärung der Missstände beim Kanton
Die Berichte zeigen ausserdem, dass bei der Ausschreibung von Bauaufträgen im Kanton Basel-Stadt einiges im Argen liegt. Den kantonalen Behörden kommt im Zusammenhang mit den Ausschreibungen von Aufträgen eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Die vermeintliche Unwissenheit der IWB ist deshalb unglaubwürdig.
In Bezug auf die Bewilligungserteilung seitens des Amts für Wirtschaft und Arbeit stellen sich dringende Fragen. Die Gewerkschaft Unia fordert die baselstädtische Regierung auf, die folgenden Fragen umgehend zu klären und entsprechende Massnahmen zu ergreifen:
- Weshalb hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit einer Firma, welche bereits vor einem Jahr zu einer hohen Konventionalstrafe verurteilt wurde, nicht ein Dienstleistungsverbot auferlegt und die entsprechende Entsendemeldung abgewiesen?
- Das AWA ist ebenfalls verantwortlich für die Einhaltung des Nachtarbeits- und Sonntagsarbeitsverbotes. Solche Bewilligungen sind nur im äussersten Notfall zu erteilen und erfolgen gemäss klar definierten Bedingungen. Termindruck kann, so hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, nicht als Legitimation für Nachtarbeit dienen. Es muss deshalb geklärt werden, ob das AWA die Arbeit in diesem Falle bewilligt hat, und wenn ja auf welcher Grundlage. Falls keine Bewilligungen erteilt wurde, muss die IWB erklären, weshalb sie zugelassen haben, dass in der Nacht und am Sonntag Arbeiter auf dem Werkareal unbewilligt gearbeitet haben.
Für die Gewerkschaft Unia ist klar: wenn der Staat Aufträge vergibt, so hat er eine grosse Verantwortung, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen des Gesetzes und der Gesamtarbeitsverträge zu schützen. Die Klärung der Verhältnisse rund um die Auftragsvergabe und Abwicklung, sowie eine Aufarbeitung der Prozesse in den entsprechenden Ämtern, welche eine solch drastische Ausbeutung der Arbeitnehmenden zugelassen haben, ist unabdingbar.