Auch Nobelhotel Ramada gehört zu den Sündern!

In der Region Basel liegen die Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe im Argen: Sogar Luxus-Herbergen wie das Hotel Ramada im Messeturm Basel haltet sich nicht an die minimalen Regelungen des Gesamtarbeitsvertrages oder an das Arbeitsgesetz.

 

Im letzten Jahr hat die Gewerkschaft Unia Nordwestschweiz jede zweite Woche eine Kontrolle in einem Restaurant oder Hotel veranlasst. Jedes 3. Mitglied von Unia, das im Gastgewerbe arbeitet, musste eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Insgesamt hat die Unia für seine Mitglieder im letzten Jahr Ansprüche in der Höhe von 80'000 Fr. erstritten. Sogar Luxus-Herbergen wie das Hotel Ramada im Messeturm Basel haltet sich nicht an die minimalen Regelungen des Gesamtarbeitsvertrages für den Gastgewerbe oder an das Arbeitsgesetz.

 

Dass die Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe nicht optimal sind, ist bekannt. Es besteht aber ein allgemeinverbindlicher, nationaler Gesamtarbeitsvertrag, welche minimale Regelungen für diese Branche festlegt. Diese Regelungen werden aber von sehr vielen Betrieben auch in der Region Basel nicht eingehalten.

 

Die Gewerkschaft intervenierte auch in diesem Jahr in zahlreichen Fällen, in denen der Mindestlohn nicht eingehalten, Überstunden, Monatslöhne oder der 13. Monatslohn nicht ausbezahlt wurden. Alleine im 2005 hat die Unia 26 Kontrollen in gastgewerblichen Betrieben veranlasst und konnte insgesamt Fr. 80'000.- für ihre Mitglieder zurückholen. Einige Daten belegen die Missstände in der Branche: 60% der durch die Intervention von Unia kontrollierten Betriebe halten die Mindestlöhne nicht ein, bis zu 70% der Betriebe zahlen die Ferien und die Feiertage nicht korrekt. Eine korrekte Arbeitszeitkontrolle und Arbeitspläne kennen nur rund 20% der kontrollierten Betriebe. In einem Fall wurde sogar festgestellt, dass weder Kranken- noch Unfallversicherung, noch eine Versicherung für die berufliche Vorsorge abgeschlossen wurden.

 

Es ist erschreckend, dass selbst renommierte Häuser wie das Hotel Ramada im Basler Messeturm sich nicht an den Gesamtarbeitsvertrag halten. Gemäss Kontrollbericht der Kontrollstelle für den L-GAV wird im Hotel Ramada in mehreren Fällen der Mindestlohn nicht eingehalten. Der Gewerkschaft Unia liegen Dokumente vor, die belegen, dass die Bestimmungen über die wöchentliche Höchstarbeitszeit zum Teil massiv verletzt werden, es gibt Mitarbeitende des Hotels Ramada, die zeitweise über 70 Stunden in der Woche gearbeitet haben. Ausserdem sind Verletzungen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit festgestellt worden. Die Gewerkschaft Unia ist schockiert darüber, dass gerade das im Messeturm untergebrachte Luxus-Hotel so massiv gegen das Arbeitsgesetz wie auch den Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes verstösst und nicht imstande ist, den Mindestlohn einzuhalten.

 

Für weitere Informationen: Silvia Dell’Aquila, Sonia Regna