Bauarbeiter verlassen Stücki-Baustelle aus Protest gegen schlechte Gesundheitsbedingungen

Zahlreiche Bauarbeiter haben am Freitagnachmittag frühzeitig die Arbeit auf der Baustelle im Stücki Park niedergelegt. Sie protestierten damit gegen die unhaltbaren hygienischen Zustände bei der Arbeit.

Mehrere Dutzend Bauarbeiter haben gestern Nachmittag die Arbeit am Neubau des Bürogebäudes beim Stücki Park abgebrochen. Sie haben mit der Arbeitsniederlegung dagegen protestiert, weiterhin bei diesen unhygienischen Zuständen auf der Baustelle arbeiten zu müssen.

«Gerade im Innenausbau ist es nicht möglich, den geforderten Abstand von zwei Metern einzuhalten», erklärt Fernando Monteiro, Leiter des Bauteams der Region Aargau-Nordwestschweiz. «Deshalb müssen diese Arbeiten eingestellt werden.»

Stossend auf der Stücki-Baustelle: die Handwerker geben die Arbeitsgeräte an andere Kollegen weiter, da sie nicht über eigenes Werkzeug verfügen. «Damit tragen sie unfreiwillig zur Verbreitung des Corona-Virus bei», so Monteiro.

Die unklaren Verhältnisse auf den Baustellen schlagen sich unterdessen stark auf die Stimmung der Bauarbeiter nieder. Sie sind verunsichert, ob sie nun die Weisungen des BAG oder diejenigen der Bauleitung befolgen sollen, da sie befürchten, dass ihnen bei Fernbleiben Lohnausfälle entstehen.

Das Seco hat allerdings unterdessen klare Anweisungen erlassen und eine Checkliste erstellt, welche die Kriterien vorschreibt, die eine Baustelle erfüllen muss, damit sie weiterbetrieben werden darf. Das gilt unter anderem auch für Werkzeug, das nicht weitergegeben werden darf.

Der Unia Aargau-Nordwestschweiz liegen bereits Dutzende Beispiele vor, in denen die BAG-Vorgaben bei weitem nicht erfüllt werden. Diese hat die Unia auch dem Kanton weitergeleitet, damit Massnahmen ergriffen werden können.

Der Bundesrat hat heute darauf hingewiesen, dass die Kantone verpflichtet sind, bei Verstössen – wie sie dem Kanton bekannt sind – die Baustellen zu schliessen. Die Unia fordert den Regierungsrat auf, diese Aufforderung ernst zu nehmen und unverzüglich die Schliessung aller gesundheitsgefährdenden Baustellen im Kanton anzuordnen.