Gewerkschaften und Parteien fordern Mindestlohn von 23 Franken im Kanton Basel-Stadt
Ein Mindestlohn garantiert ein sicheres Auskommen für die Arbeitnehmenden, ohne auf finanzielle Hilfe von Dritten angewiesen zu sein. Dies muss in einem reichen Land wie der Schweiz möglich sein.
Der Verein kantonaler Mindestlohn Basel beginnt morgen Mittwoch mit der Unterschriftensammlung für die Mindestlohn-Initiative. Gefordert wird ein Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde für alle Angestellten im Kanton Basel-Stadt.
Ohne Kontrollen kein wirksamer Mindestlohn
Damit soll der Grundsatz erfüllt werden, dass sich Arbeit lohnen und eine Vollzeitstelle reichen muss, um davon leben zu können. Dies ist derzeit in Basel nicht der Fall. Immer wieder werden bei Kontrollen der Arbeitsbedingungen Löhne unter 3500 Franken monatlich festgestellt.
Damit der Mindestlohn seine Wirkung entfaltet, muss dafür gesorgt werden, dass er auch eingehalten wird. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert – und auch sanktioniert - wird. Als Sanktionen sind Bussen vorgesehen, eine öffentliche Liste der rechtskräftig sanktionierten Unternehmen sowie eine Sperre für öffentliche Ausschreibungen für Wiederholungstäter.
Für Tiefstlöhne bezahlen wir alle
Ein Mindestlohn ist nicht nur für die Arbeitnehmenden von Nutzen, sondern bringt allen etwas. Es ist nicht tragbar, dass Arbeitnehmende mit einer Vollzeitstelle auf Prämienverbilligung, Sozialhilfe oder andere finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Denn mit diesen Mitteln werden die Tiefstlöhne von der Allgemeinheit quersubventioniert. Die Kosten für die Tiefstlöhne bezahlen wir somit alle.
Nicht zu vernachlässigen ist der positive Effekt, den ein Mindestlohn auf das Konsumverhalten der Betroffenen hat, die von der Initiative profitieren würden. Durch die Erhöhung der Kaufkraft wird der Konsum gestärkt, was wiederum den regionalen Betrieben entgegenkommt.
Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme
Die Höhe des Mindestlohnes richtet sich nach den Berechnungen für die Ergänzungsleistungen der AHV und IV. Damit ist die Rechtmässigkeit des Mindestlohnes gegeben. Das Bundesgericht hatte im vergangenen Jahr im Fall der Einführung eines Mindestlohnes in Neuenburg entschieden, dass dies kein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, sondern eine legitime sozialpolitische Massnahme sei.
Ausgenommen vom Mindestlohn sind Ferienjobs, obligatorische Praktika im Rahmen einer Ausbildung, Familienbetriebe und Lehren. Der Regierungsrat kann auf Gesuch hin weitere Ausnahmen bestimmen.
Komitee aus 11 Parteien und Gewerkschaften
Lanciert wird die Mindestlohn-Initiative vom Verein kantonaler Mindestlohn Basel. Dem Verein gehören der Basler Gewerkschaftsbund, Unia, vpod, Syndicom und SEV sowie SP, BastA!, Grüne, Juso, junges grünes Bündnis und die kommunistische Jugend an.