Vorwürfe gegen Paritätische Kommissionen der Maler- und Gipser-GAV sind haltlos

Die Unia Aargau-Nordwestschweiz weist die medial verbreiteten Vorwürfe an die Paritätischen Kommissionen der Maler- und Gipser-GAV nachdrücklich zurück.

Gestern berichteten mehrere regionale Medien über angebliche Verfehlungen im Zusammenhang mit den kantonalen Maler- und Gipser-Gesamtarbeitsverträgen. Die Vorwürfe, welche die Medien verbreitet haben, sind allerdings aus der Luft gegriffen, weshalb die Unia die Anschuldigungen nachdrücklich zurückweist.

Die drei GAV in der Maler- und Gipser-Branche waren im genannten Zeitraum jederzeit gültig. Dies gilt auch für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) der beiden älteren, nach Branchen getrennten GAV. Die entsprechenden Argumente und Unterlagen stehen dem Kiga bereits seit Längerem zur Verfügung (siehe Seco-Webseite: AVE Gipser, AVE Maler).

Dass mehrere GAV parallel gelten können, ist nichts Neues und gibt es auch in anderen Branchen. Die GAV-Praxis bei den Malern und Gipsern hat auch das Kiga, das alle Verlängerungen der AVE in der Vergangenheit prüfte und durchführte, in der Vergangenheit nie beanstandet.

Weshalb es nun in Bezug auf die GAV zum Sinneswechsel beim Kiga gekommen ist und die Medien in Zusammenarbeit mit dem Amt plötzlich um jeden Preis einen Skandal herbeischreiben wollen, ist deshalb umso erstaunlicher. Sogar der in den Medien zitierte Experte, auf dessen Aussage der Skandal aufgebaut wurde, wurde nachweislich falsch zitiert, um Vorwürfe an die Adresse der Sozialpartner konstruieren zu können.

Zudem wird von einer Anzeige berichtet, die in der Schublade des Kiga bereit liegen soll. Dass die Anzeige nicht eingereicht wurde, aber über Indiskretionen bereits an die Presse weitergeleitet wurde, hält die Unia ebenfalls für ein höchst fragwürdiges Vorgehen.

Die Unia fordert den Kanton auf, strikt auf die Geheimhaltung interner Dokumente zu achten. Das Kiga muss dafür sorgen, dass das von ihr definierte Vorgehen und die getroffenen Abmachungen mit den Sozialpartnern eingehalten sowie die vorliegenden Unterlagen (vgl. Notiz unserer rechtlichen Abklärungen im Anhang) geprüft und berücksichtigt werden, statt mit der jetzt gestifteten Verwirrung von den eigenen Fehlern abzulenken.