Implenia blockiert Mitsprache der Mitarbeitenden bei Massenentlassung

Das Bauunternehmen Implenia will die Massenentlassung in Basel möglichst ohne Mitsprache der Mitarbeitenden durchführen. Statt umfassend und transparent zu informieren, gibt das Unternehmen die Informationen über die Entlassungen zerstückelt und unvollständig preis.

Implenia baut in Basel gemäss Medienberichten 32 Stellen ab. Bei einem Personalabbau in dieser Grössenordnung handelt es sich um eine Massenentlassung, in der ein Konsultationsverfahren benötigt wird. Und in diesem müsste Implenia den Sozialpartnern eigentlich die nötigen Informationen zur Verfügung stellen, damit diese Vorschläge unterbreiten können, wie der Stellenabbau verhindert werden kann.

Implenia scheint aber verhindern zu wollen, sich mit den Vorschlägen der Mitarbeitenden auseinandersetzen zu müssen. Statt den Sozialpartnern sämtliche, zweckdienlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, verweisen sie auf die Webseite sowie mehrere zurückliegende Betriebsversammlungen und ein Treffen, an denen einzelne Aussagen gemacht worden seien.

Konsultationsverfahren hat noch nicht begonnen
Das Bauunternehmen will so verhindern, dass sich die Mitarbeitenden und die Gewerkschaften ein vollständiges Bild über die Ausgangslage in der Basler Baubranche machen können. Unter diesen Vorzeichen ist es nicht möglich, ernsthafte Vorschläge zur Verhinderung der Entlassungen zu unterbreiten. Das Konsultationsverfahren wird damit zur Farce.

Für einen arbeitnehmerfreundlichen Sozialplan ist ein sauberes, faires Konsultationsverfahren Voraussetzung. Das bedingt, dass den Sozialpartnern Unia und Syna, die von den Bauarbeitern respektive der Personalkommission mandatiert wurden, sämtliche relevante Unterlagen in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden.

Die Personalkommission von Implenia und Unia fordert Implenia deshalb auf, die für das Konsultationsverfahren notwendigen Informationen endlich gebündelt und schriftlich zur Verfügung zu stellen. Ausserdem muss Implenia akzeptieren, dass das Verfahren erst mit der Übermittlung der Informationen beginnt.