Bauarbeiter protestieren auf Roche-Baustelle gegen Implenia-Stellenabbau

Die Bauarbeiter von Implenia wehren sich gegen den Stellenabbau bei Implenia. Statt mit den Sozialpartnern eine faire Lösung zu finden, weigert sich Implenia sogar, die notwendigen Informationen für ein ordentliches Konsultationsverfahren zur Verfügung zu stellen.

Die Bauarbeiter von Implenia haben heute auf der Baustelle von Roche in Kaiseraugst gegen die Abbaupläne des Bauunternehmens protestiert. Mit einer Versammlung machten rund 50 Bauarbeiter auf das inakzeptable Vorgehen von Implenia aufmerksam.

Bereits in der letzten Woche machten die Bauarbeiter mit Aktionen auf verschiedenen Implenia-Baustellen auf die Missstände aufmerksam, die sich bei der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahrens ergeben haben.

Implenia weigert sich jedoch weiterhin, den Bauarbeitern und den Sozialpartnern alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese im Rahmen des Konsultationsverfahrens Vorschläge einreichen können, wie ein Stellenabbau verhindert werden könnte.

Damit missachtet Implenia zum einen die Regeln für das Konsultationsverfahren, das erst beginnen kann, wenn das Unternehmen den Bauarbeitern und den Sozialpartnern die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt hat. Zum andern ist es eine Geringschätzung der Arbeitnehmenden, deren Stellen unter Umständen gerettet werden könnten.

Implenia hat aber anscheinend kein Interesse daran, auf die Arbeitnehmer einzugehen und nach einer möglichst sozialverträglichen Lösung zu suchen. Stattdessen wird über die Köpfe der Betroffenen hinweg gehandelt, ohne die geringste Absicht, Verantwortung für die eigene Personalpolitik zu übernehmen. Die Bauarbeiter sind allerdings nicht bereit, dieses Spiel von Implenia mitzuspielen.

Die Bauarbeiter und die Sozialpartner fordern Implenia auf, ein faires und konstruktives Konsultationsverfahren durchzuführen, das diesen Namen auch verdient. Das bedeutet, dass Implenia die notwendigen Informationen schriftlich aushändigen muss, ehe die Konsultationsfrist beginnen kann.