Neustart mit neuer Leistungsvereinbarung für Schwarzarbeits- und GAV-Kontrollen im Baselbieter Baugewerbe

Die Sozialpartner haben in Koordination mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft den neuen paritätisch besetzten Verein für die Arbeitsmarktkontrolle im Baugewerbe im Baselbiet gegründet. Damit können im Kanton künftig risikoorientierte und themenübergreifende Arbeitsmarktkontrollen durchgeführt werden.

In Koordination mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft haben die betreffenden, kantonalen Dachverbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer den Verein «Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB» gegründet. Gründungsmitglieder des neuen, paritätisch getragenen Vereins sind der Gewerkschaftsbund Baselland und die Wirtschaftskammer Baselland. Die Mitgliedschaft im Verein AMKB steht den betroffenen kantonalen Sozialpartnern aus den relevanten Branchen offen. Sie sind eingeladen, in der weiteren Entwicklung dem Verein beizutreten.

Der Verein wird von einem achtköpfigen, paritätisch zusammengesetzten Vorstand geleitet, welchem ein ebenfalls paritätisch zusammengesetztes Co-Präsidium (Sascha Haltinner, Leiter Vollzug Unia NWCH, und Markus Meier, Stv. Direktor Wirtschaftskammer) vorsteht.

Leistungsvereinbarung unterzeichnet

Der Kanton Basel-Landschaft und der Verein AMKB haben für die Jahre 2017 bis 2019 eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet. Mit dieser beauftragt der Kanton die AMKB mit dem Vollzug von risikoorientierten und themenübergreifenden Arbeitsmarktkontrollen im Baugewerbe, um Lohndumping und Verstösse gegen das Entsendegesetz, die Schwarzarbeit und GAV-Verletzungen sowie Verstösse gegen das Beschaffungsgesetz aktiv zu bekämpfen. Im Bauhauptgewerbe soll eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen regionalen paritätischen Kommission für das Bauhauptgewerbe angestrebt werden. Die Leistungsvereinbarung definiert die von der AMKB zu erbringenden Leistungen, legt für die AMKB konkrete Ziele fest, weist Budgets zu und regelt das Controlling und das Monitoring.

Zur Gewährleistung der operativen Kontroll- und Vollzugstätigkeit in der Übergangsphase,
in welcher der Verein AMKB seine eigenen personellen, räumlichen und technischen Infrastrukturen aufbaut, wird die AMKB gemäss getroffener Vereinbarung die erforderlichen Ressourcen bei der AMS Arbeitsmarkt-Services AG einkaufen. Diese Übergangsphase ist definiert bis zum 30. April 2017. Damit ist die Durchführung von Schwarzarbeitskontrollen im Baselbieter Baugewerbe ab sofort wieder sichergestellt.

GAV-Kontrollen neu integriert

Ebenfalls übernehmen wird die AMKB die Durchführung der GAV-Kontrollen im Bereich des Gesamtarbeitsvertrags für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn.

Bisher schloss der Kanton zwei Leistungsvereinbarungen ab, eine mit der «Zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK)» für den Bereich der Schwarzarbeit und eine mit der «Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK)» für den GAV-Bereich. Neu werden die entsprechenden Leistungen durch eine einzige Organisation, die AMKB, wahrgenommen.

Nach entsprechenden Aufbauarbeiten, die bis zum 30. April 2017 abgeschlossen sein sollen, wird die Kernaufgabe, die Durchführung der Kontrollen, von direkt bei der AMKB angestellten Mitarbeitenden wahrgenommen. Parallel dazu werden von der AMKB auch eigene, den Aufgabenstellungen entsprechende räumliche und technische Infrastrukturen aufgebaut.

Der bisher für die Schwarzarbeitskontrolle zuständige Verein «Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK)» wird nach der Übergangsphase ordentlich aufgelöst, und die für die Kontrolle der GAV-Vorgaben zuständige «Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK)» wird als GAV-Vollzugsorgan in der AMKB integriert. Die bisherigen Organisationen ZAK und ZPK stehen für ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2016 in der Verantwortung.

Allfällige Rückforderung des Kantons

Im Raum steht noch eine allfällige Rückforderung des Kantons in Bezug auf die Schwarzarbeitskontrollen im Jahr 2014. Hier konnten sich der Kanton und die ZAK auf ein Schlichtungsverfahren festlegen. Sollten die Einigungsbemühungen bis spätestens Mitte 2017 nicht fruchten, wird das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft als Schiedsgericht angerufen.