Rohrbogen AG muss Geschäftsbücher offenlegen
Die Rohrbogen AG muss ausführliche Informationen über ihre Geschäftstätigkeit liefern und Massnahmen für den Standort Pratteln prüfen, anstatt überstürzt eine Schliessung des Betriebes anzustreben.
Die Rohrbogen AG hat am vergangenen Montag den Sozialpartnern bekannt gegeben, dass sie den Betrieb am Standort Pratteln nicht weiterführen will. Von einer Schliessung des Familienunternehmens wären rund 80 zum Teil langjährige Mitarbeitende betroffen. Statt über eine zukunftsorientierte Lösung nachzudenken, präsentierte die AG nur die Option «Totalliquidation».
Es stellt sich allerdings die Frage, ob eine Schliessung des Betriebes überhaupt gerechtfertigt ist. Denn bereits vor fünf Jahren drohte Verwaltungsrat Urs Müller, der bereits mehrere andere Firmen liquidiert hat, den Angestellten mit einer Schliessung, die aber nach Intervention der Unia nicht durchgeführt wurde.
Im Widerspruch zur Schliessung stehen die Tatsachen, dass das Tochterunternehmen in Polen weitergeführt werden soll und in Pratteln eine Pressanlage angeschafft wird, welche ihren Betrieb noch nicht einmal aufgenommen hat.
Die Angestellten haben sich gestern an der Betriebsversammlung auf die Forderung geeinigt, dass erst sorgfältig sämtliche Optionen geprüft werden müssen, ehe sich die Eigentümer mit einer Liquidation aus der Verantwortung stehlen. Im Jahr 2016 sind noch keine Kündigungen notwendig, sind sich die ArbeitnehmerInnen einig. Wenn auf hektische Massnahmen verzichtet wird, hat der Standort Pratteln eine Zukunft. Eine kurzfristige Massnahme, die geprüft werden sollte, ist die Einführung von Kurzarbeit. Diese Option wurde bisher nicht einmal in Betracht gezogen.
Die Angestellten fordern zudem, dass sie im Rahmen des Konsultationsverfahrens Einsicht in die Geschäftsbücher der Rohrbogen AG erhalten, damit ersichtlich wird, ob tatsächlich Massnahmen notwendig sind oder ob die Geschäftsleitung den Betrieb nur schliessen und am Standort Polen festhalten will.